Leasing, Kauf oder Miete

Glänzender Auftritt: Die eigene Flotte ist für Busunternehmer wie die Bohr Omnibus GmbH aus Niederweiler die Visitenkarte für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter. |Foto: PIELmedia, BOHR Omnibus GmbH
Glänzender Auftritt: Die eigene Flotte ist für Busunternehmer wie die Bohr Omnibus GmbH aus Niederweiler die Visitenkarte für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter. |Foto: PIELmedia, BOHR Omnibus GmbH
Anja Kiewitt


Ob ein Fahrzeug geleast, gekauft oder gemietet werden soll, kann nur der Einzelfall entscheiden und hängt von den konkreten Rahmenbedingungen des Busunternehmens ab.

Wer als Busunternehmer neue Fahrzeuge beschafft, für den stellt sich zunächst die Frage, ob er least, kauft oder mietet. Dabei ist Leasing rechtlich gesehen eine besondere Art der Miete. Beide Finanzierungsformen ähneln sich. Letztlich kommt es auf die vertragliche Ausgestaltung an, um den Vertrag als Miet- oder Leasingvertrag einzuordnen.

Anders als beim Mietvertrag gemäß den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Busunternehmer beim Leasing das Fahrzeug wie ein Eigentümer individuell auswählen und einsetzen. Der Leasinggeber ist gegenüber dem Busunternehmer verpflichtet, das Leasingobjekt zur Nutzung zu überlassen. Dem Busunternehmer obliegt es, das Leasingobjekt vertragsgerecht zu behandeln. Deshalb ist der Busunternehmer im Regelfall dazu verpflichtet, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Außerdem muss er nach Vertragsende das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben. Dagegen wird der Busunternehmer beim Kauf Eigentümer des Fahrzeuges, sofern er es vollständig beim Verkäufer bezahlt hat. Finanziert der Busunternehmer das Fahrzeug, so sichert der Verkäufer den Kaufgegenstand mit einem Eigentumsvorbehalt ab und ist rechtlich gesehen nur Besitzer.

Miete bei ungeplanten Engpässen

Die klassische Fahrzeugmiete bietet sich aus Sicht des Busunternehmers immer dann an, wenn sich ein Engpass auftut, der ungeplant für mehrere Tage eintritt. Dies kann beispielsweise eine Reparatur an einem eigenen Fahrzeug sein, die zu dessen Ausfall führt. Darüber hinaus bietet sich die Miete eines Fahrzeuges an, um Auftragsspitzen aufzufangen. In solchen Fällen ist es nicht geboten, ein Fahrzeug zu leasen geschweige denn zu kaufen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die monatlichen Kosten für die Kurzzeitmiete, verglichen mit Leasing, signifikant höher sind.

Schwierigerer ist die Wahl zwischen Kauf oder Leasing. Für den Kauf eines Fahrzeuges spricht, dass der Busunternehmer uneingeschränkt über den Kaufgegenstand verfügen kann. Er kann ihn verkaufen, sollte sich herausstellen, dass er seinen Fuhrpark verkleinern muss. Der Busunternehmer trägt das Absatzrisiko, wenn er das Fahrzeug kauft. Beim Leasing nicht. Dort verbleibt das Risiko beim Leasinggeber. Es sei denn, die Parteien einigen sich darauf, dass der Busunternehmer nach Vertragsablauf das Fahrzeug kauft. Wenn das Fahrzeug, was häufig der Fall ist, zumindest teilweise auch mit eigenem Kapital bezahlt wird, so belastet dies sofort die Liquidität des Busunternehmers. Der Mittelabfluss steht also auch nicht für andere Investitionen zur Verfügung. Dagegen führt der kreditfinanzierte Betrag beim Busunternehmer erst während der Kreditlaufzeit zur Liquiditätsbelastung durch Zins und Tilgung. Vor dem Hintergrund sinkender Kreditzinsen ist die kauffinanzierte Anschaffung seit geraumer Zeit attraktiver geworden.

Ein großer Vorteil des Leasings ist, verglichen mit dem Kauf, dass der Busunternehmer kein Eigenkapital aufbringen muss. Damit wird die Liquidität nicht mit hohen Ausgaben belastet. Zudem bietet das Leasing eine hohe Kalkulationssicherheit. Denn die vereinbarten Konditionen ändern sich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht. Im Unterschied zum Kauf entfaltet Leasing, sofern es sich um operatives Leasing handelt, auch keine Bilanzstruktureffekte. Denn gemietete Objekte erscheinen nicht in der Bilanz. Die Leasingraten stellen letztlich Betriebsausgaben dar.

Steuerliche Aspekte beachten

Um jedoch abwägen zu können, ob es wirtschaftlicher ist, zu leasen statt zu kaufen, ist ein Vergleich der Zahlungsreihen vor Steuern noch keine abschließende Entscheidungsgröße. Erforderlich ist, dass der Busunternehmer die steuerlichen Auswirkungen von Kauf und Leasing im Entscheidungsprozess einbezieht. So mindert der Busunternehmer einer GmbH beim Kauf eines Fahrzeuges den Gewerbeertrag, der die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist. Denn Abschreibungen und Zinsen sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Die Kreditzinsen sind jedoch hälftig wieder hinzuzurechnen.

Dagegen werden beim Leasing die Dauerschuldzinsen nicht korrigiert. Sie werden als volle Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Sollte sich der Busunternehmer entscheiden, das Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages zu kaufen (Leasing mit Kauf), so sind die Abschreibungen ab dem Jahr des Kaufs als Betriebsausgaben zu buchen.

Abhängig von Gesellschaftsform

Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Körperschaftssteuer der GmbH zu ermitteln. Personengesellschaften sollten die Einkommensteuer berechnen. Danach kann der Busunternehmer feststellen, welche Steuerersparungen ihm welche Finanzierungsform bietet. Aus wirtschaftlicher Sicht bedeutet dies im Ergebnis, dass die Entscheidung für Leasing oder Kauf erst dann getroffen werden kann, wenn die direkten Finanzierungskosten und die steuerlichen Auswirkungen ermittelt worden sind.

Fazit: Ob ein Fahrzeug geleast, gekauft oder gemietet werden soll, kann nur der Einzelfall entscheiden und hängt von den konkreten Rahmenbedingungen des Busunternehmens ab. Selbst wenn das Fahrzeugleasing größere wirtschaftliche Vorteile bieten sollte, fällt nicht immer die Entscheidung zugunsten von Leasing. Denn insbesondere inhabergeführte Unternehmen treffen ihre Entscheidung nicht nur anhand von wirtschaftlichen Daten, sondern auch nach Präferenzen.

Autor: Eckhard Boecker, Manager Claims & Administration, APL Logistics Deutschland, Hamburg.

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