Betriebssicherheit Fahrzeuge

Betriebssicherheit Fahrzeuge
Formulare
Nachweisdokument nach §57 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Auf die Firma zugelassene Kfz in Firmen unterliegen der Prüfung. Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt (§ 1 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70), wie fest zugewiesene Firmenwagen oder Poolfahrzeuge. Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach §57 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren und im Fahrzeug mitzuführen (§57 Abs. 2 UVV).​Auszug: Front - und Heckbeleuchtung Hupe Bremsanlage inkl. Handbremse Scheibenwischanlage Spiegel Sitzbefestigung und Sicherheitsgurt Verbandskasten 50 Blatt und 50 Durchschläge pro Block DIN A5 mit Abheftlochung Selbstdurchschreibend Mit Einlegekarton Nichts mehr verpassen! Mit dem HUSS - Shop Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten ...