Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte für 2020/2021

Beim Kauf von ÖPNV-Bussen muss der Lieferauftrag europaweit ausgeschrieben werden, wenn der Auftragswert 428.000 Euro übersteigt.

Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember im Bundesanzeiger publiziert. (Foto: Pixabay/geralt)
Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember im Bundesanzeiger publiziert. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Ab 1.1.2020 wird es turnusmäßig wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Ab 1. Januar 2020 sind folgende Schwellenwerte vorgesehen: 5,35 Mio.Euro für Bauaufträge sowie für für Konzessionen (derzeit ca. 5,55 Mio.Euro), 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 Euro), 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 144.000 Euro), 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro) und 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro) 

Veröffentlichung im Dezember

Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember 2019 unmittelbar nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Bundesanzeiger publiziert. Das EU-Vergaberecht kommt nur für öffentliche Aufträge zur Anwendung, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet. Sektorenauftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind auch privatrechtliche Unternehmen, die auf dem Gebiet des Verkehrs tätig sind. 

Beschaffung von Fahrzeugen

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen bedeutet dies z.B., dass Verkehrsunternehmen, die Linienverkehre nach § 42 PBefG betreiben, ab 1.1.2020 beim Kauf von überwiegend im Linienverkehr einzusetzenden Omnibussen ihren Lieferauftrag europaweit ausschreiben müssen, wenn der Auftragswert 428.000 Euro übersteigt und für die Fahrzeuge öffentliche Fördermittel (Busförderung) nach der RZ-ÖPNV beantragt werden.