Keine Werbung mit Sternen ohne gbk

Urteil vom September jetzt rechtskräftig
Redaktion (allg.)
Busunternehmer, die ihre Fahrzeuge nicht von der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) klassifizieren lassen, dürfen nicht mit Sternen werben. Der Urteilsspruch, den das Landgericht Saarbrücken gegen einen saarländischen Busreiseveranstalter erlassen hat, ist seit kurzem rechtskräftig (AZ:7III 013/04). Das Gericht sieht in der Werbung mit nicht von der gbk vergebenen Sternen auf Bussen oder in Katalogen und Internetauftritten eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Der saarländische Unternehmer wurde zuvor von der gbk mehrfach abgemahnt. Die Gütegemeinschaft Buskomfort begrüßte das Urteil. "Es ist ein wichtiger Sieg im Kampf gegen den Missbrauch der Bus-Sterne", so Martin Becker, gbk-Geschäftsführer, "damit werden auch die Interessen der Verbraucher geschützt". Derzeit sind nach gbk-Angaben bundesweit rund 1.200 Reisebusse klassifiziert.