Hamburg: Regelungen für Weihnachtsmärkte

Für den Verzehr von Speisen und Getränken wird ein abgegrenzter Bereich mit Zugangskontrolle der erforderlichen Nachweise eingerichtet.

Auf dem Hamburger Weihnachtsmarkt gibt es Zugangsbeschränkungen nur für die gastronomischen Bereiche. Hier gilt das 3G- oder 2G-Zugangsmodell. (Foto: Pixabay)
Auf dem Hamburger Weihnachtsmarkt gibt es Zugangsbeschränkungen nur für die gastronomischen Bereiche. Hier gilt das 3G- oder 2G-Zugangsmodell. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Der Hamburger Senat hat Eckpunkte für die Aktualisierung und Verlängerung der Corona-Verordnung beschlossen (Info: LBO). Auch in weiten Bereichen des Einzelhandels darf künftig optional das 2G-Zugangsmodell verwendet werden. Zudem hat sich der Senat darauf verständigt, die bestehende Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre im Rahmen des 2G-Modells erneut zu verlängern. Die neue Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung tritt am 23. Oktober 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 20. November 2021. 

3G- oder 2G-Zugangsmodell im Verzehrbereich

In der Verordnung wird auch geregelt, unter welchen Bedingungen Weihnachtsmärkte stattfinden können. Danach können Weihnachts- und Wintermärkte grundsätzlich frei zugänglich veranstaltet werden. Für den Verzehr von Speisen und Getränken muss jedoch ein abgegrenzter Bereich mit Zugangskontrolle der erforderlichen Nachweise eingerichtet werden. Dieser abgegrenzte Bereich, auch für den Verzehr alkoholischer Getränke, kann wie in der Gastronomie entweder mit dem 3G- oder 2G-Zugangsmodell betrieben werden. Es gelten dann die jeweiligen Bestimmungen: 

  • Für das 2G-Zugangsmodell bedeutet dies, dass keine Abstände eingehalten werden müssen und keine Begrenzung der Personenzahl vorgesehen ist, aber die Kontaktdaten erfasst werden müssen
  • Im Rahmen des 3G-Zugangsmodells, bei dem ein tagesaktueller negativer Test eines medizinischen Anbieters oder ein vor Ort durchgeführter negativer Test für den Eintritt vorzuweisen ist, gilt die Begrenzung der Personenzahl, Maskenpflicht, Abstände zwischen den Tischen sowie eine Sperrstunde für den Alkoholverkauf nach 22 Uhr
  • Alternativ kann auch der gesamte Markt ausschließlich unter 3G-Bedingungen oder ausschließlich unter 2G-Zugangsbedingungen stattfinden. Der Verkauf alkoholischer Getränke ist sowohl unter 3G- als auch unter 2G-Bedingungen möglich

Weitere Informationen zu den Hamburger Coronamaßnahmen finden Sie hier.