WBO: Deutschlandticket braucht rechtssicheren Finanzierungsrahmen
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) spricht im Hinblick auf das für Frühjahr angekündigte Deutschlandticket Klartext und fordert: Die Finanzierung muss auskömmlich, die Umsetzung rechtssicher sein.
Um den Status quo im öffentlichen Verkehr auch unter einem Deutschlandticket zu sichern, müssten die Verkehrsunternehmen eine rechtssichere Einnahmegrundlage für die wegfallenden Tarifeinnahmen erhalten, so der Branchenverband und mahnt eine allgemeine Vorschrift, auf Bundes- oder Landesebene an. Auch beim 9-Euro-Ticket sei eine allgemeine Vorschrift erlassen worden.
„Wer bestellt, bezahlt“, so Yvonne Hüneburg, stellvertretende WBO-Geschäftsführerin, „und wer beschließt, muss sich um eine rechtlich saubere Umsetzung kümmern.“
Orientierung am Nachbarland Österreich
Im Übrigen, so der WBO, helfe beim Stichwort „bundesweites ÖPNV-Ticket" der Blick nach Österreich weiter. In Nachbarland gebe es seit Herbst 2021 das Klimaticket, mit dem man den Nahverkehr in ganz Österreich nutzen könne. Dort habe man zum Ausgleich der Kosten eine bundesweite Regelung (allgemeine Vorschrift) beschlossen, um den Unternehmen die durch die Ticketeinführung entstehenden Verluste EU-konform auszugleichen.
Bund und Länder stellten zwar dauerhaft 3 Mrd. Euro hierfür zur Verfügung – allerdings ohne Zusage, künftig höhere Kosten ebenfalls auszugleichen. Stichwort: Nachschusspflicht:
„Wer wird dafür aufkommen? Der Bund? Das Land? Die Aufgabenträger?“, fragt Hüneburg.
Bund und Länder würden sich aktuell zieren, die Aufgabenträger abwinken – aus Sicht der privaten Omnibusunternehmen sei das eine haltlose Situation. Das Deutschland-Ticket sei politisch gewollt, also müsse es auch zum Start und in den Folgejahren auskömmlich mit Finanzmitteln ausgestattet werden, denn die Kosten und damit der Zuschussbedarf werden stetig steigen, argumentiert der WBO.
„Die Dieselkosten und auch die sonstigen Kosten bleiben auf einem beständigen Hoch, die Inflation treibt die Personalkosten – das wird den Bestandsverkehr in den nächsten Jahren immens verteuern“, ist sich Hüneburg sicher.
Eine allgemeine Vorschrift sei unabdingbar, so die stellvertretende WBO-Geschäftsführerin. Nur so könnten alle Unternehmen, die heute schon ÖPNV-Leistungen im Land erbringen, den Status quo der Verkehre erhalten.
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