Ausbildungsverträge künftig papierlos abschließbar

Dies stellt für viele Ausbildende, aber auch Auszubildende eine sinnvolle Erleichterung dar und unterstützt die Digitalisierung der Personalarbeit.

In Zukunft papierlos? Der Gesetzentwurf aus dem Bundesbildungsministerium sieht vor, dass Ausbildungsverträge und deren wesentlicher Inhalt in Zukunft in Textform geschlossen werden können, anstatt wie bisher zwingend die Papierform vorzuschreiben. (Foto: Pixabay)
In Zukunft papierlos? Der Gesetzentwurf aus dem Bundesbildungsministerium sieht vor, dass Ausbildungsverträge und deren wesentlicher Inhalt in Zukunft in Textform geschlossen werden können, anstatt wie bisher zwingend die Papierform vorzuschreiben. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Das Bundeskabinett hat am 7. Februar 2024 das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesbildungsministerium sieht vor, dass Ausbildungsverträge und deren wesentlicher Inhalt in Zukunft in Textform geschlossen werden können, anstatt wie bisher zwingend die Papierform vorzuschreiben (vgl. § 11 Berufsbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzentwurfs). Dies stellt für viele Ausbildende, aber auch Auszubildende eine sinnvolle Erleichterung dar und unterstützt die Digitalisierung der Personalarbeit.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden, um in Kraft treten zu können. Dafür sind aber keine politischen Hindernisse zu erwarten. Mit der Verabschiedung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 zu rechnen.