Online-Fahrzeugzulassung: Nun auch von Unternehmen nutzbar

Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses digital bereitgestellt wird.

Unternehmen können ihre Fahrzeuge nun auch bequem online zulassen. (Foto: Pixabay)
Unternehmen können ihre Fahrzeuge nun auch bequem online zulassen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Bisher konnten ausschließlich natürliche Personen Zulassungsvorgänge online abwickeln. Mit der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 28. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurde nun die Stufe 4 des Projekts i-Kfz umgesetzt. Damit verbunden ist u.a. die Öffnung der Online-Fahrzeugzulassung für Unternehmen (juristische Personen) und die Möglichkeit der sofortigen Inbetriebnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr unmittelbar nach der digitalen Zulassung. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses digital bereitgestellt wird. Der Nachweis ist höchstens zehn Tage nach Abruf gültig. Die Zulassungsunterlagen müssen innerhalb von sechs Tagen nach Beantragung von der Zulassungsbehörde postalisch versandt werden.

Neu sind auch die Möglichkeit einer Tageszulassung (§ 7, 28 FZV) sowie die Beantragung von Elektro-Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

i-Kfz-Portale

Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt – wie alle zulassungsrechtlichen Aufgaben – den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung, die seit dem 1. September 2023 auf i-Kfz Stufe 4 aufgerüstet werden müssen. Weitere Informationen zum Verfahren sind daher auf der Internetseite der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde zu finden.

Online-Zulassungsverfahren kostengünstiger, Gebühren erhöht

Zum 1. September 2023 erfolgte zudem eine Anpassung der Vorschriften der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Das Online-Zulassungsverfahren wird kostengünstiger, zugleich werden die Gebühren für eine (Wieder-)Zulassung, Umschreibung und Abmeldung eines Fahrzeuges, die in der Zulassungsbehörde vorgenommen werden, deutlich erhöht. Die GebOSt ist unter diesem Link abrufbar.

Weitere Informationen hier.