Die Ausfüllhilfe sv.net wird seit 2001 von den Krankenkassen angeboten und wurde bis dato kontinuierlich an die erweiterten Anforderungen zur Digitalisierung der Sozialversicherung angepasst. Heute nutzen rund 550.000 Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner sv.net.
Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Die neue Ausfüllhilfe ist für den produktiven Betrieb freigegeben und wird aktuell in einem Pilotbetrieb mit wenigen Arbeitgebern getestet.
Neue Ausfüllhilfe
Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. zehn Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Aufruf über Browser
Das SV-Meldeportal ist eine reine Webanwendung und kann mittels Browser aufgerufen werden. Die Nutzung des SV-Meldeportals ist nach einer Registrierung in Verbindung mit einem Elster-Organisationszertifikat möglich. Der IT-Planungsrat von Bund und Ländern hat beschlossen, das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis von Elster umzusetzen. Im Zuge der Registrierung für ein Elster-Unternehmenskonto erhält das Unternehmen oder ein Selbstständiger ein oder ggfs. mehrere Organisationszertifikate, die von einem Nutzer für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung auch am SV-Meldeportal genutzt werden können. Das Unternehmenskonto kann unter https://info.mein-unternehmenskonto.de beantragt werden. Dazu wird die Steuernummer des Unternehmens benötigt. Für ausländische Unternehmen, Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ zum Elster-Unternehmenskonto ab 2024 auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.
Ab 2025 kostenpflichtig
Das Gesetz regelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr (siehe Nutzungsbedingungen) zu zahlen. Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.3.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 1.4.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
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