Deutscher Reisesicherungsfonds: Antragsverfahren freigeschaltet

Wichtige Nachricht für alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von mehr als € 10 Mio. Euro – ab sofort können die Aufnahmeanträge beim DRSF online gestellt werden.

 

Bus- und Gruppenreiseveranstalter deren absicherungspflichtiger Vorjahresumsatz unterhalb von € 10 Mio. Euro liegt, können frei wählen, ob sie sich zukünftig über eine Versicherungsgesellschaft oder den DRSF insolvenzrechtlich absichern möchten. (Foto: pixabay/Hebi B.)
Bus- und Gruppenreiseveranstalter deren absicherungspflichtiger Vorjahresumsatz unterhalb von € 10 Mio. Euro liegt, können frei wählen, ob sie sich zukünftig über eine Versicherungsgesellschaft oder den DRSF insolvenzrechtlich absichern möchten. (Foto: pixabay/Hebi B.)
Martina Weyh

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat das Antragsverfahren für Reiseveranstalter auf seiner Webseite unter https://drsf.reise/antragsstellung-fuer-reiseveranstalter/ freigeschaltet. Das ist insbesondere für alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter wichtig, die aufgrund ihres absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von mehr als € 10 Mio. Euro gesetzlich zur Insolvenzabsicherung über den DRSF verpflichtet sind.

„Wir sind froh, dass es jetzt losgeht und unsere Bus- und Gruppenreiseveranstalter online Aufnahmeanträge beim DRSF stellen können. Aufgrund des sehr engen Zeitplans sollten nun insbesondere alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von über € 10 Mio. von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir begleiten unsere Mitglieder bei dem erfolgreichen Weg in den Fonds“, so RDA Präsident Benedikt Esser.

Bus- und Gruppenreiseveranstalter, deren absicherungspflichtiger Vorjahresumsatz unterhalb von € 10 Mio. Euro liegt, können frei wählen, ob sie sich zukünftig über eine Versicherungsgesellschaft oder den DRSF insolvenzrechtlich absichern möchten.

Der Branchenverband RDA hatte sich insbesondere für diese wichtige Wahlmöglichkeit für kleine und mittelgroße Bus- und Gruppenreiseveranstalter im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses erfolgreich einsetzen können. Paketreiseveranstalter sind für ihre B2B-Reiseumsätze mit Busreiseveranstaltern grundsätzlich nicht absicherungspflichtig.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds schützt Reisegäste, die eine Pauschalreise buchen, vor den Risiken der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters. Für diesen Fall sorgt der Fonds für die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen und stellt die Rückreise bereits verreister Reisegäste sicher.

Der RDA stellt dem DRSF als einer seiner fünf Gründungsgesellschafter die fachliche Expertise der Busreisebranche sowie die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung, damit dieser wie geplant ab dem 1. November seinen Betrieb aufnehmen kann.