Dittmeier: Befreiung von Kfz-Versicherungskosten erreicht

Der Versicherungsmakler hat eine Vereinbarung mit Versicherern erreicht, um Busse ab sofort weitgehend von den Kfz-Versicherungskosten zu befreien.

Thomas Dittmeier hat als Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen eine Befreiung von Kfz-Versicherungskosten mit den Versicherern ausgehandelt. (Foto: Dittmeier Versicherungsmakler)
Thomas Dittmeier hat als Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen eine Befreiung von Kfz-Versicherungskosten mit den Versicherern ausgehandelt. (Foto: Dittmeier Versicherungsmakler)
Claus Bünnagel

Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH, Spezialversicherungsmakler für Omnibusunternehmen, hat mit nahezu allen Versicherern, die Busse versichern, eine Regelung aushandeln können, dass auch ohne amtliche Abmeldung Busse ab sofort von den Kfz-Versicherungskosten weitgehend befreit sind. 

Damit reagieren wir auf die Situation, dass aktuell viele Busbetriebe versuchen, bei der Kfz-Zulassungsstelle ihre Busse abzumelden, um dort auf verschlossene Türen zu stoßen. (Geschäftsführer Thomas Dittmeier)

Die wichtigsten Punkte der Regelung

  • Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
  • Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil z.B. die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
  • Die Regelung für Beitragsgutschriften ohne amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
  • Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.

Tipps für Nichtkunden 

Zeigt sich die Versicherung nicht kulant, dann sollten sich auch Nichtkunden bei ihren Verhandlungen auf die Dittmeier-Regelung beziehen. Damit sollten sie Erfolg haben. Gegebenenfalls hilft ihnen Dittmeier bei der Durchsetzung. 

Es ist uns klar, dass das hier nur ein kleiner Baustein in dem fürchterlichen Schlamassel ist, in dem die Busbranche steckt. Wir stehen zu den Busunternehmen, gemeinsam packen wir das! Wir senden allen die allerbesten Wünsche. (Thomas Dittmeier)

Weitere Informationen unter https://www.dittmeier.de