Wer andere ausbremst, zahlt den Auffahrschaden selbst

Jemand zu disziplinieren, der einen zuvor beim Einbiegen geärgert hat, ist keine gute Idee.

Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer ausbremst, um ihn zu disziplinieren, muss bei einem nachfolgenden Auffahrunfall allein für den ganzen Schaden haften. (Foto: pixabay)
Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer ausbremst, um ihn zu disziplinieren, muss bei einem nachfolgenden Auffahrunfall allein für den ganzen Schaden haften. (Foto: pixabay)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Dietmar Fund)

Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer ausbremst, um ihn zu disziplinieren, muss bei einem nachfolgenden Auffahrunfall allein für den ganzen Schaden haften. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz am 16. Dezember 2021 in einem Fall, der das Aktenzeichen 12 U 1518/21 trägt und auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

In dem verhandelten Fall war eine Autofahrerin auf einer Vorfahrtstraße unterwegs, in die ein Lkw einbog. Sie überholte ihn und bremste daraufhin stark ab, weil sie sich ausgebremst gesehen hatte. Der Lkw fuhr auf sie auf. Sie klagte daraufhin auf Schadenersatz.

Dieses Ansinnen wies das Gericht ab. Zu dem Unfall sei es alleine aufgrund des im groben Maße verkehrswidrigen Verhaltens der Klägerin gekommen. Daher würden weder ein Anscheinsbeweis noch ein möglicher Vorfahrtsverstoß des beklagten Lkw-Fahrers greifen. Wer lediglich zum Zweck der Disziplinierung stark bremse, hafte alleine.