Vorsätzlich zu schnell unterwegs: Höhere Geldstrafe droht

Wer mehrfach Hinweisschilder zu Geschwindigkeitsbeschränkungen ignoriert, erhält bei Gericht die Quittung –  Richter gehen dann oft von einem absichtlichen Verstoß aus und erhöhen unter Umständen das Strafmaß, wie ein Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 26. August dieses Jahres mit dem Aktenzeichen 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22 belegt.

Härtere Konsequenzen drohen Fahrern, die mit Vorsatz zu schnell fahren. (Foto: pixabay)
Härtere Konsequenzen drohen Fahrern, die mit Vorsatz zu schnell fahren. (Foto: pixabay)

Härtere Konsequenzen drohen Fahrern, die auf der Autobahn mit Vorsatz zu schnell fahren. Wird das Tempo auf einer Strecke in Etappen gedrosselt, werden dafür oft mehrere Hinweis­schilder aufgestellt. In so einem Fall kann ein Fahrer nicht behaupten, er habe die Schilder fahrlässig übersehen. Vielmehr muss er dann mit einer höheren Geldbuße rechnen. Das zeigt ein Urteil des Amts­gerichts Castrop-Rauxel vom 26. August 2022 mit dem Az.: 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22.

Der zugrundeliegende Fall

Auf einer drei­spurigen Autobahn wurde die Geschwindigkeit in Etappen durch einen Geschwindigkeits­trichter gedrosselt – von zunächst Tempo 120, auf Tempo 100 und zuletzt auf Tempo 80. Dies ignorierte ein Autofahrer der die Strecke unvermindert mit 147 km/h befuhr und in eine Kontrollmessung geriet. Nach einem Abzug der Toleranz­grenze lag seine Restge­schwindigkeit noch bei 135 km/h.

Die Quittung – ein Bußgeld­bescheid in Höhe von 480 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Dagegen legte der Autofahrer mit dem Argument Einspruch ein, er habe die Limitierung auf Tempo 80 fahrlässig übersehen. Die Behörde bestand auf Zahlung. Die Sache ging vor Gericht.

Richter geht von Vorsatz aus

Das Gericht befand, dass ein aufmerksamer Fahrer die ordnungsgemäß mehrfach auf beiden Seiten der Autobahn aufgestellten Verkehrsschilder nicht habe übersehen können. Neben der Reduzierung von Tempo 120 auf 80 habe es zudem noch ein Gefahren­zeichen für Bodenwellen gegeben. Der Messwert sei von den Beamten mit großz­ügigem Toleranz­abzug korrekt ermittelt worden.

Angesichts der eindeutigen und wiederholten Beschilderung sowie der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit müsse hier von Vorsatz ausgegangen werden, heißt es im Urteil. Aus diesem Grund wurde neben dem angeordneten einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg, das Bußgeld von 480 auf 960 Euro verdoppelt.