Ich hab‘ die Haare schön! Das dachte sich auch der Busfahrer, der während der Busfahrt sein Barthaar gekämmt hatte. Zumindest behauptete er das vor Gericht. Die Richter waren allerdings anderer Ansicht, als sie die Polizeifotos sahen. Polizeibeamte hatten den Busfahrer während einer Kontrolle zur Feststellung von Handyverstößen abgelichtet. Darauf war recht eindeutig zu erkennen, dass die Form der Haarbürste eher einem Handy glich. Zudem fehlte auf den Fotosequenzen die typische Kämmbewegung von oben nach unten.
Das Urteil
Als der Busfahrer dann noch behauptete, das Fahrzeug habe gestanden, weil ja keine Hand am Lenkrad zu sehen war, waren die Richter davon überzeugt, einen vollkommen fahruntauglichen Busfahrer vor sich zu haben. Weil er im Fahreignungsregister schon einige Eintragungen hatte, musste der Mann eine Geldbuße von 180 Euro zahlen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 971 Owi 363 Js 72112/19).
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