Die Gültigkeit von Kontrolldokumenten wird wegen der aktuellen Pandemielage weiter verlängert. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gebeten, sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung stark zu machen – mit Erfolg, die betreffende Verordnung (EU) 2021/267 wurde nun erlassen und tritt am 6. März 2021 in Kraft. Der Erlass knüpft an die am 27. Mai 2020 veröffentliche Verordnung (EU) 2020/698 an und enthält folgende Übergangsregelungen für die bereits darin verlängerten Kontrolldokumente:
- Für Befähigungsnachweise, die Schlüsselzahl 95 und Führerscheine, deren Gültigkeit zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abläuft, wird das Ablaufdatum des jeweiligen Dokuments um zehn Monate verlängert.
- Für Dokumente, deren Gültigkeitsdauer bereits im Mai 2020 durch die Verordnung (EU) 2020/698 um sieben Monate verlängert wurde, gelten andere Fristen. Diese Dokumente werden um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021 verlängert. Maßgebend ist die jeweils später auslaufende Verlängerungsfrist.
- Ist zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 eine Nachprüfung des Fahrtenschreibers fällig, wird diese spätestens zehn Monate nach dem Fälligkeitsdatum nachgeholt.
- Beantragt ein Fahrer zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 eine Erneuerung der Fahrerkarte, wird diese innerhalb von zwei Monaten ausgestellt. Bis die neue Fahrerkarte vorliegt, gelten ersatzweise die Dokumentationspflichten wie bei einer beschädigten Fahrerkarte. Der Fahrer muss nachweisen können, dass er den Erneuerungsantrag gestellt hat.
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