Busreisen: Hohe Bußgelder vermeiden

U.a. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Dokumente, Unterschreitung der Ruhezeiten oder fehlerhafte Nachträge beim digitalen und analogen Kontrollgerät werden hart geahndet.

Wenn es blitzt, kann es gerade im europäischen Ausland teuer werden. (Foto: Pixabay/Manfred Richter)
Wenn es blitzt, kann es gerade im europäischen Ausland teuer werden. (Foto: Pixabay/Manfred Richter)
Claus Bünnagel

Durch betriebliche Schulungen des Personal können Ärger und hohe Bußgelder in Bezug auf die mitzuführenden Dokumente, Umweltzonen, Mindestlohnregelungen sowie Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften vermieden werden. Denn Bußgelder sind im europäischen Ausland teilweise um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Auch geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Dokumente (A1-Formular, Entsendeformular u.a.), nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Fahrtenhefte bzw. Überschreitungen der Lenkzeiten, Unterschreitung der Ruhezeiten oder fehlerhafte Nachträge beim digitalen und analogen Kontrollgerät werden insbesondere in Italien, Frankreich, Österreich, Spanien sowie den osteuropäischen Ländern mit hohen Bußgeldern – teilweise bis zu 2.000 Euro – geahndet.

Reisen nach Österreich

Bei Verkehren nach Österreich besteht die Mitführungspflicht der Entsendemeldung ZKO-T 3 in Kopie. Zusätzlich ist eine A1-Bescheinigung sowie ein Arbeitsvertrag an Bord zu deponieren. Entsendemeldungen müssen nur noch pauschal für jeweils sechs Monate erfolgen und nicht mehr pro Fahrt. Das neue Meldeformular ZKO 3 Trans für den Transportbereich ist abrufbar unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_det.asp?Typ=SD&STyp=&MIdVal=34171&s=zko. Von den Entsendevorschriften nach dem österreichischen LSD-BG sind nur Transitverkehre ausgenommen. 

Lange Verjährungsfristen von Bußgelder

Auch wenn einzelne Bußgeldbescheide aus dem Ausland in Deutschland nicht vollstreckt werden können, besteht immer die Gefahr, dass bei Kontrollen auch lange nach dem Verstoß noch vor Ort kassiert werden kann. Bußgelder verjähren in der Regel erst nach drei, in Italien erst nach fünf Jahren.