ACE: eCall ersetzt nur teilweise den manuellen Notruf
In welchen Fällen sollten nach einem Verkehrsunfall Polizei & Co. verständigt werden? Laut Mobilitätsdienstleister ACE (Auto Club Europa), ist die Polizei unter der 110 immer bei Unfällen mit Personenschäden oder hohem Sachschaden zu verständigen – ebenso bei Unfällen auf der Autobahn.
Auch wenn der Unfallverursachende nicht feststehe, sollte für eine polizeiliche Unfallaufnahme und Sicherung der Spurenlage gesorgt werden, so der Auto Club. Der Polizei-Notruf sollte zudem gewählt werden, wenn eine Straftat bei einem Unfallbeteiligten vermutet wird, wie beispielsweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Lediglich bei Bagatellschäden sei es nicht zwingend erforderlich die Polizei, zu benachrichtigen.
Im Falle verletzter Personen
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten innerhalb Deutschlands wird empfohlen, zunächst die 112 zu wählen, um schnellstmöglich die benötigte medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die Polizei wird dabei allerdings nicht automatisch verständigt und muss gesondert angefordert werden, betont der ACE.
Im Gespräch mit der 110 oder 112 müssen folgende W-Fragen geklärt werden:
- Wo ist der Unfall geschehen?
- Was genau ist geschehen?
- Wie viele Verletzte und Betroffene gibt es?
- Welche Verletzungen weisen Betroffene auf beziehungsweise welchen Umfang hat der Unfall?
- Wer meldet den Unfall?
Anschließend sollte man den Mobilitätsexperten zufolge auf Rückfragen warten. Das Gespräch sollte nicht unaufgefordert beendet werden.
Notruf im Ausland
Doch welcher Notruf ist außerhalb Deutschlands zu wählen? Mit Ausnahme von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro lasse sich in den europäischen Staaten mit der 112 ein Notruf absetzen – ebenso in Algerien und der Türkei.
Auch für Südafrika, Südkorea oder Indien gilt laut ACE die 112. In den USA, Australien und Neuseeland funktioniere die 112 zudem von Mobiltelefonen mit einer europäischen SIM-Karte. Dann werde eine Verbindung zur nächsten Leitstelle hergestellt.
In vielen Fällen kann demnach die 112 gewählt werden. Dies soll, so der Mobilitätsdienstleister, grundsätzlich geschehen, wenn nach einem Unfall jemand verletzt ist oder der Sachschaden hoch ist. Gleiches gelte bei Unstimmigkeiten mit Unfallbeteiligten, wenn diese keinen Versicherungsnachweis hätten oder jemand Unfallflucht begehe.
Informiert die Fahrt antreten
Allerdings, so warnt der ACE: In manchen Ländern muss die Polizei bei jedem Sachschaden gerufen werden. In Frankreich hingegen sei die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen.
Empfehlenswert sei es deshalb, sich vor der Fahrt über die jeweiligen landesspezifischen Vorschriften sowie wie über Verkehrsregeln und Ausstattungspflichten zu informieren.
Erübrigt der eCall den Notruf?
Den ACE-Angaben zufolge müssen alle neuen Fahrzeugmodelle mit neuer Typgenehmigung ab 1. April 2018 mit eCall ausgestattet sein, einem automatischen Notrufsystem, das über verschiedene Sensoren ausgelöst wird.
Bei einem schweren Unfall setze das System eigenständig einen Notruf über Mobilfunk und Satellitenortung ab, zugleich würden über das Fahrzeug automatisch Daten, wie Standort und Zeitpunkt des Unfalls, Anzahl der Insassen, Antriebsart und Fahrtrichtung übermittelt.
Dabei werde eine Sprachverbindung zwischen dem Fahrzeug und der nächstgelegenen Rettungsleitstelle aufgebaut. Falls die Insassen ansprechbar sind, können so weitere Unfalldetails durchgegeben werden. Sind sie nicht ansprechbar, mache sich ein Krankenwagen auf den Weg zur Unfallstelle.
Zudem sei auch ein manuelles Auslösen per Knopfdruck möglich - jedoch nur für medizinische Probleme. Manche Fahrzeuge verfügen für den Fall einer Panne oder eines Unfalls ohne Verletzte über eine Extrataste mit einem Schraubenschlüssel für den Pannenruf und ein "i"-Taste für generelle Informationen. Dort sei in der Regel die Nummer des Herstellers hinterlegt.
Ist die eCall-Funktion vorhanden, könne sie somit zumindest bei einem schweren Unfall innerhalb Europas tatsächlich den manuellen Notruf erübrigen. Doch der ACE empfiehlt: Es sollte nur dann tatsächlich auf einen manuellen Notruf verzichtet werden, wenn eine Sprachverbindung hergestellt wurde und das Gespräch bis zuletzt stabil blieb.
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