StVO: ACE fordert Aufklärung vom Verkehrsminister

Was gilt in der kürzlich geänderten StVO - dahinter steht zurzeit ein großes Fragezeichen. Der Autoclub Europa (ACE) will Klarheit und nimmt Verkehrsminister Scheuer in die Pflicht.

Nach langen Verhandlungen trat im April die neue StVO in Kraft. Weil aber der Gesetzesbezug vergessen wurden, steht jetzt die Gültigkeit in Zweifel. (Foto: Pixabay)
Nach langen Verhandlungen trat im April die neue StVO in Kraft. Weil aber der Gesetzesbezug vergessen wurden, steht jetzt die Gültigkeit in Zweifel. (Foto: Pixabay)
Martina Weyh
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

In der vergangenen Woche waren Diskussionen über am 28. April 2020 geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgekommen. Weil Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bei der Veröffentlichung der Verordnung ein Formfehler unterlaufen war – der Verweis auf die Rechtsgrundlage wurde vergessen –, kippen inzwischen immer mehr Bundesländer die neuen Verkehrsregeln.

Nun fordert der ACE Auto Club Europa den Bundesverkehrsminister auf, „unverzüglich für Klarheit zu sorgen“. Dass der Minister „die unklare Rechtslage für eine Rücknahme der Maßnahmen oder eine Abmilderung von Bußgeldern“ nutzt, lehnt der Autoclub aus Gründen der Verkehrssicherheit vehement ab. Als Vorsitzender des ACE stellt Stefan Heimlich klar:

„Die überwiegende Mehrheit der Autofahrerinnen und Autofahrer befolgt die Verkehrsregeln und verhält sich rücksichtsvoll gegenüber anderen im Straßenverkehr. Wir erwarten, dass Bundesminister Scheuer die Verkehrsteilnehmer stärkt, die sich an Recht und Gesetz halten, und er sich nicht zum Sprachrohr der Raser, Drängler und Poser macht. Denn sie gefährden die Sicherheit anderer Autofahrerinnen und Autofahrer, Radfahrender und Fußgänger, insbesondere innerorts. Aus diesem Grund müssen die Sanktionen für rücksichtsloses Verhalten spürbar und abschreckend sein.“

Die StVO sei die Grundlage der Ordnung im Straßenverkehr und müsse rechtlich wasserdicht sein, so das Statement des Clubs. Dafür müsse Bundesverkehrsminister Scheuer unverzüglich sorgen. Es gebe jedoch keinen Anlass für inhaltliche Änderungen, insbesondere nicht für Abmilderungen von Bußgeldern, betont der ACE. Von einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung – wenn beispielsweise innerorts bei einer Tachoanzeige von deutlich über 70 km/h überholt wird – geht eine massive Gefährdung aus, die entsprechend sanktioniert werden muss.

Der ACE weist zudem darauf hin, dass die Novelle zuvor Gegenstand vieler Beratungen gewesen sei. Das Ergebnis ist eine mit demokratischer Mehrheit beschlossene Novelle, die bereits vor den rechtlichen Zweifeln plötzlich vom Bundesverkehrsminister öffentlich torpediert worden war. Das hält der ACE gerade mit Bezug auf den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Umstieg vieler Bürgerinnen und Bürger auf das Fahrrad und das Auto für falsch.