Reisewirtschaft begrüßt Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelung

DRV: Positives Signal, um wirtschaftliche Belastungen abzufedern – Situation bleibt angespannt.

DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Es ist für die gebeutelte Branche wichtig, dass die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden, auch über den 30. Juni hinaus in voller Höhe erstattet bekommen.“ (Foto: DRV)
DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Es ist für die gebeutelte Branche wichtig, dass die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden, auch über den 30. Juni hinaus in voller Höhe erstattet bekommen.“ (Foto: DRV)
Claus Bünnagel

Die deutsche Reisewirtschaft zeigte sich erleichtert: Denn die Bundesregierung hat entschieden, die Kurzarbeitergeldregelung bis Ende September 2021 zu verlängern und gleichzeitig auch die Sozialversicherungsbeiträge bis dahin vollständig zu erstatten. 

Das ist ein positives Signal, um die weiterhin drastischen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen der Reisebranche abzufedern. (DRV-Präsident Norbert Fiebig)

Die Verlängerung war kürzlich bereits von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil avisiert worden. Auch wenn sich die Urlaubslust der Deutschen inzwischen in steigenden Buchungszahlen zeige und zum Teil bereits Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt würden, sei für viele Unternehmen in den nächsten Wochen und Monaten noch nicht mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung zu rechnen. Für Teile der Reisewirtschaft bleibe das Geschäft weiterhin am Boden; das gelte aktuell etwa für die Mehrzahl der Fernreisen. Daher wäre eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung zumindest bis zum Jahresende erforderlich gewesen. Trotzdem sei die jetzige Verlängerung bis Ende September für Reisebüros, Reiseveranstalter und die verschiedenen Dienstleister und Anbieter der Touristik aus Sicht des DRV-Präsidenten insgesamt positiv zu werten.

Es ist für die gebeutelte Branche wichtig, dass die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden, auch über den 30. Juni hinaus in voller Höhe erstattet bekommen. Nur so können erfahrene Fachkräfte gehalten und Entlassungen vermieden werden. (Fiebig)