Nach Corona-Gipfel: bdo fordert finanzielle Unterstützung für ÖPNV

Der ÖPNV-Rettungsschirm sei nicht darauf ausgelegt, eine so langanhaltende und massive Unterbindung von Kontakten und Mobilität auszugleichen und müsse daher auch in 2021 weitergeführt werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sieht die Politik in der Pflicht, nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels die Verkehrsunternehmen finanziell zu unterstützen. (Foto: Messe Berlin)
bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sieht die Politik in der Pflicht, nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels die Verkehrsunternehmen finanziell zu unterstützen. (Foto: Messe Berlin)
Claus Bünnagel

Der bdo hat als Reaktion auf die heutigen Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfsmaßnahmen für die Verkehrsunternehmen in Deutschland gefordert. Die neuen Beschlüsse brächten weitere massive Einschränkungen und zielten konkret auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab. Die Busunternehmen würden trotz der damit verbundenen Einnahmeausfälle weiterhin ihrer Verantwortung für die Mobilität der Bürger nachkommen. Sie müssten dafür aber fair entschädigt werden – vor allem auch, um Schäden im Gesamtsystem des öffentlichen Personenverkehrs zu verhindern. Der bereits aufgelegte ÖPNV-Rettungsschirm sei nicht darauf ausgelegt, eine so langanhaltende und derart massive Unterbindung von Kontakten und Mobilität auszugleichen und müsse daher auch in 2021 effektiv weitergeführt werden.

800.000-Euro-Grenze bei vielen Busunternehmen erreicht

Die Busbranche unterstützt den Kampf gegen die Pandemie weiterhin ausdrücklich. Erst wenn das dramatische Infektionsgeschehen überwunden wird, kann es jene Rückkehr zur Normalität geben, die wir uns alle wünschen. Die Verkehrsunternehmen können aber die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. Der bisherige ÖPNV-Rettungsschirm wurde nur bis August 2020 beihilferechtlich notifiziert. Private Unternehmen, die keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, bekommen daher nur bis zu einer Grenze von 800.000 Euro insgesamt Hilfen. Da unsere Mitglieder zumeist ÖPNV und Reiseverkehre gleichermaßen anbieten, sind sie aufgrund der coronabedingten Schließungen ihrer Reiseverkehre auf weitere Hilfen angewiesen. Die 800.000 Euro sind daher nach fast einem Jahr Pandemie bei diesen Betrieben ausgeschöpft. Die absolut notwendige Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens wurde von der EU-Kommission bislang abgelehnt. Diese hat dafür die Möglichkeit einer Fixkostenregelung eingeräumt, die parallel zu den Kleinbeihilfen angesetzt werden kann. Solange der Kleinbeihilfenrahmen nicht durch die EU erhöht wird, muss diese Fixkostenregelung Grundlage des ÖPNV Rettungsschirmes werden. Sonst kommen die wichtigen Hilfen nicht bei den mittelständischen Busunternehmen an. (bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard)

Mischbetriebe besser unterstützen

Mit Blick auf die Überbrückungshilfen der Bundesregierung plädiert der bdo für Verbesserungen, die u.a. der Rolle der sogenannten Mischbetriebe in der Busbranche besser gerecht werden sollen. Bislang würden die Hilfsprogramme nur unzureichend bei Unternehmen greifen, die sowohl im Gelegenheitsverkehr wie auch im ÖPNV tätig sind. Ohne solche Anpassungen an die Praxis gefährde die Coronakrise die Busbranche als Ganzes.

Mit Blick auf die Zukunft würden die privaten Busunternehmen nach konkreten Plänen und Strukturen für einen effizienten Ausstieg aus den umfassenden öffentlichen Einschränkungen rufen. Gebraucht würden klare Szenarien und Mechanismen für die Zeit, wenn dank Impfungen und sinkender Infektionszahlen wieder Lockerungen möglich seien. Busunternehmen brauchten frühzeitig klare Perspektiven – bis hin zu gemeinsamen europäischen Regeln für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – für den Neustart.

Zur aktuellen Situation mit neuen Regeln für den ÖPNV stellt der bdo fest, dass die Verantwortung für die Durchsetzung der heute beschlossenen erweiterten Maskenpflicht nicht den Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten aufgebürdet werden dürfe.