Reisesicherungsfonds: Bundesjustizministerium beauftragt Verbändekonsortium

Starttermin 1. November – die in der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH zusammengeschlossenen Branchenverbände DRV, RDA, asr, FAR und VIR sind mit der Organisation der neuen Insolvenzsicherung für Pauschalreisen betraut worden.

Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert von den Reiseveranstaltern – ein Zielkapital von 750 Mio. Euro aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund dafür eine Absicherung bereit. (Foto: pixabay)
Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert von den Reiseveranstaltern – ein Zielkapital von 750 Mio. Euro aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund dafür eine Absicherung bereit. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Die Kundengeldabsicherung für Reiseveranstalter soll mit dem neuen Reisesicherungsfonds neu geregelt werden – Starttermin ist der 1. November. Betrieben wird der Fonds von der im Mai dieses Jahres gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) – das hat das Bundesjustizministerium (BMJV) jetzt entschieden.

Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert von den Reiseveranstaltern – ein Zielkapital von 750 Mio. Euro aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund dafür eine Absicherung bereit, heißt es in der Pressemitteilung des Verbändekonsortiums.

Für alle Veranstalter ab einem Umsatz von zehn Mio. Euro ist der Fonds verpflichtend für die Kundengeldabsicherung und für eine gegebenenfalls notwendige Repatriierung im Falle einer Insolvenz verantwortlich.

Offen für weitere Verbände

Die DRSF, der nach eigenen Angaben offen ist für weitere Verbände, die Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen repräsentieren, besteht derzeit aus dem Deutschen Reiseverband (DRV), dem RDA Internationaler Bustouristik Verband, der Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), dem forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR) und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR). Die Anteile daran sind wie folgt verteilt: DRV 78 %, RDA 10 %, asr 2 %, FAR und VIR jeweils 5 %.

Das alleinige Ziel des Fonds ist es, den Schutz der Reisenden im Fall einer Insolvenz umfassend sicherzustellen.

„Wir sind uns der Verantwortung für die Branche bewusst. Mitten in der Corona-Pandemie ist die bessere Absicherung der Reisenden eine wirtschaftliche Herausforderung für die überwiegende Mehrheit der Reiseunternehmen. Der Zusammenschluss der Verbände verfolgt das Ziel, die bestmögliche Absicherung, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergibt, zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen. Im Mittelpunkt steht dabei der Verbraucherschutz. Die zu diesem Zweck gegründete DRSF GmbH bekennt sich klar zu dieser Verpflichtung und steht dabei unter der Aufsicht des BMJV. Die Zeit zwischen der Erteilung der Erlaubnis und dem geplanten Start des Fonds am 1. November ist denkbar knapp. Alle Beteiligten werden deshalb mit einem Höchstmaß an Konzentration daran arbeiten, den Fonds aufzubauen und den Reiseveranstaltern so schnell wie möglich die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Absicherung im Fonds notwendig sind“, heißt es von den Gesellschaftern des DSRF.

Als Geschäftsführer des DRSF sind Thomas Schreiber und Dr. Andreas Gent bestellt. Schreiber verfügt über langjährige Erfahrungen in verantwortungsvollen Positionen im Asset- und Fondsmanagement. Gent kommt aus der Versicherungswirtschaft: Von 2001 an war er im Vorstand der HanseMerkur-Versicherungsgruppe und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender der HanseMerkur Krankenversicherung AG.