Verbände: Vorübergehende Anpassung des Energiesteuerrechts notwendig

Auch der bdo hat die gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Damit den Busunternehmen nicht der Saft ausgeht, fordern Verbände wie der bdo eine Anpassung im Energiesteuerrecht (Foto: Bünnagel)
Damit den Busunternehmen nicht der Saft ausgeht, fordern Verbände wie der bdo eine Anpassung im Energiesteuerrecht (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Der bdo hat in Berlin eine gemeinsame Erklärung zahlreicher Branchenvertreter aus Personenverkehr, Logistik und Mineralölwirtschaft unterzeichnet, mit der eine Anpassung im Energiesteuerrecht vorgeschlagen wird. Gemäß § 60 im Energiesteuergesetz sind die Kraftstofflieferanten als Steuerschuldner für die Mineralölsteuer bei der Zusammenarbeit mit u.a. Busunternehmen verpflichtet, Zahlungsausfälle der Kunden zu vermeiden. Aus diesem Grund gestaltet sich derzeit eine Verlängerung des zivilrechtlichen Zahlungsziels als schwierig, obwohl dies für die betroffenen Unternehmen mit knapper Liquidität eine wichtige Stütze zum Überleben in der Krise sein könnte. Konkret wäre der Kraftstofflieferant nach jetzigem Stand verpflichtet, einem Kunden strenge Zahlungsziele zu setzen oder mitunter sogar die Lieferung zu verweigern. Dieses Dilemma gilt es aus Sicht der beteiligten Unterzeichner zu beseitigen. Dies wäre mit einer entsprechenden Handhabung ausgehend vom Bundesfinanzministerium (BMF) möglich. 

Den Wortlaut der Erklärung finden Sie im Anhang.