Überbrückungshilfen für Covid-19-geschädigte Unternehmen

Der DRV zeigt sich enttäuscht vom Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Zwar fließt durch branchenübergreifende Überbrückungshilfen des Bunds, aber der DRV zeigt sich dennoch enttäuscht über die beschlossenen Maßnahmen. (Foto: Pixabay/geralt)
Zwar fließt durch branchenübergreifende Überbrückungshilfen des Bunds, aber der DRV zeigt sich dennoch enttäuscht über die beschlossenen Maßnahmen. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen. Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein erheblicher Umsatzeinbruch von mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr. Aus den bereitgestellten Mitteln können Unternehmen bis zu 80 % der anfallenden Fixkosten begleichen. 

Pauschale bei der Förderkalkulation

Ergänzt wurde nach dem Beschluss im Koalitionsausschuss, dass eine Pauschale für Personalaufwendungen und für rückgebuchte Provisionen bei der Förderkalkulation berücksichtigt werden kann. Zudem darf die Förderhöhe die festgesetzte Maximalförderhöhe („Erstattungsbetrag“) von 9.000 bzw. 15.000 Euro überschreiten, sofern die erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch liegen wie der maximale Erstattungsbetrag. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern würde die erweiterte Fördergrenze dann bei 15.300 anstelle der 9.000 Euro liegen, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bei maximal 33.750 anstelle von 15.000 Euro. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bleibt die Deckelung bei 150.000 Euro für drei Monate. 

DRV spricht von herber Enttäuschung 

Es ist sehr begrüßenswert, dass der Bund die Definition der Fixkosten etwas breiter fasst. Durch die Einbeziehung einer Personalkostenpauschale sowie der Provisionen werden die Hilfen insbesondere für die vielen mittelständischen Reisebüros höher ausfallen. Die Bundesregierung muss aber in der Umsetzung des Beschlusses unbedingt klarstellen, dass mit Provisionen sowohl rückgebuchte, noch nicht ausgezahlte sowie gestundete Provisionen gemeint sind. Nur das ergibt Sinn. Mit den Zuschüssen bekommen die Büros für den ersten Moment wieder etwas Luft zum Atmen, aber insgesamt ist das Programm der Bundesregierung weder passgenau noch ausreichend. (DRV-Norbert Fiebig)

Was das Ergebnis deutlich schmälere, sei der Umstand, dass die Hilfen auf nur drei Monate begrenzt und Lohnkosten sowie Provisionsausfall nur zu einem kleinen Teil in das Förderpaket einfließen würden. 

Das reicht definitiv nicht aus. Hier muss nachgebessert werden mit Blick auf die Besonderheiten der Branche. Für kleine und mittelständische Reiseveranstalter ist das Paket eine herbe Enttäuschung. Das drängende Problem der Kundengeldrückforderungen packt die Bundesregierung überhaupt nicht an. Es braucht lediglich eine staatlich abgesicherte Kreditlinie der KfW, mit der auf unbürokratischem Wege Kundenforderungen beglichen und später durch die Unternehmen zurückgezahlt werden können. (Fiebig)

Darüber hinaus seien Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen – also nicht mehr zu den sogenannten KMU‘s gehören – überhaupt nicht in dem ergänzenden Hilfsprogramm berücksichtigt. 

Von diesen gibt es in der Reisewirtschaft viele. Und auch sie sind von der Coronapandemie und ihren Folgen genauso massiv betroffen und benötigen finanzielle Unterstützung. (Fiebig)