Insolvenzabsicherung von Reisegutscheinen

Rechtliche Einschätzung des Rechtsanwalts Frank Hütten.

Sind Reisegutscheine gegen Insolvenz abgesichert? (Foto: Pixabay/creative designer)
Sind Reisegutscheine gegen Insolvenz abgesichert? (Foto: Pixabay/creative designer)
Claus Bünnagel

Im Zuge der Coronakrise wurden häufig Reisegutscheine für abgesagte Reisen an die Kunden herausgegeben. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Reisegutscheine gegen Insolvenz abgesichert sind. Die mit Rechtsanwalt Frank Hüttenabgestimmte Einschätzung des bdo lautet: 

Zunächst gehen wir davon aus, dass der ,reine‘ Reisegutschein für sich genommen wohl nicht gegen Insolvenz abgesichert ist. Anders dürfte sich die Situation jedoch darstellen, wenn sich der Gutschein auf die bisherige Reisebestätigungsnummer bzw. Rechnung der zunächst abgesagten Reise bezieht. Üblicherweise ist auf dem Sicherungsschein der ursprünglichen Pauschalreise ein Datum, bis zu dem der Sicherungsschein die Abreisen absichert, vermerkt, beispielsweise der 31.12.2020. Wenn ein Busunternehmen nun anbietet, dass die Reise zu einem noch zu bestimmenden Termin nachgeholt werden oder die ursprüngliche Reise kostenfrei auf eine andere Reise unter vollständiger Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen erfolgen kann, gilt nach unserer Auffassung der Sicherungsschein auch für diese Zusage in Form eines Gutscheins – dem Beispiel folgend – bis zum 31.12.2020. (Rechtsanwalt Frank Hütten)

Diese Einschätzung beruht auch auf dem Wortlaut des § 651a Abs. 2 Nr. 2 BGB, der diesen Sachverhalt praktisch ausdrücklich regelt: „...dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.“

Ob die nachträgliche Festlegung des Alternativtermins einvernehmlich vereinbart wird oder schon bei Vertragsschluss erfolgt ist, macht aus unserer Sicht keinen Unterschied. Dem Kunden müsste gegebenenfalls mitgeteilt werden, dass für den Fall, dass der Gutschein nicht bis zum Ablaufdatum des Reisesicherungsscheins eingelöst werden kann, ein neuer Sicherungsschein mit verlängertem Enddatum übergeben werde. Bitte beachten: Hierbei handelt es um eine allgemeine rechtliche Einschätzung, die eine rechtliche Beratung für den konkreten Einzelfall nicht entbehrlich macht.