Frankreich, Belgien und Italien haben Gutscheinlösungen umgesetzt

Der DRV fordert eine ähnliche Regelung auch in Deutschland.

Eine Gutscheinregelung könnte Reisebüros und -veranstalter weiterhelfen, um den Abfluss von Liquidität aus dem Unternehmen zu verhindern. (Foto: Pixabay/creative designer)
Eine Gutscheinregelung könnte Reisebüros und -veranstalter weiterhelfen, um den Abfluss von Liquidität aus dem Unternehmen zu verhindern. (Foto: Pixabay/creative designer)
Claus Bünnagel

Verschiedene EU-Staaten stützen ihre Reisebüros und -veranstalter bereits durch eine Gutscheinregelung. In Frankreich hat eine entsprechende Lösung bereits Gesetzeskraft. Dort erhalten Kunden, deren Reise bedingt durch die Coronapandemie storniert wurde, einen Gutschein. Dieser deckt annullierte Reisen im Zeitraum vom 1. März bis 15. September ab. Kunden können den Gutschein nach Ende der Krise einsetzen oder nach 18 Monaten ihr Geld zurückfordern, wenn sie sich entscheiden, ihn nicht einzulösen.

Viele EU-Staaten haben Gutscheinlösungen bereits umgesetzt, um die Liquidität in den Reisebüros und -veranstalter zu halten. Sie sind uns hier ein großes Stück voraus. Der Politik in Deutschland empfehle ich dringend einen Blick über den Tellerrand: Was in unseren Nachbarländern bereits gut funktioniert, sollte auch bei uns möglich sein. (DRV-Präsident Norbert Fiebig)

Belgien: Gutscheine staatlich abgesichert

Auch in Italien darf laut Dekret vom 2. März für alle Reisen, die bedingt durch die Coronakrise storniert werden, ein Gutschein ausgegeben werden. Dieser muss ein Jahr gültig sein. Eine vergleichbare Lösung hat Belgien umgesetzt: Auch dort muss der Gutschein ein Jahr Gültigkeit besitzen und deutlich auf die Coronapandemie verweisen. In Belgien sind die Gutscheine staatlich abgesichert. Diese Beispiele machen Schule: So erwägt Spanien eine ähnliche Regelung wie in Frankreich, und auch Polen hat bereits durch ein Insolvenzprogram abgesicherte Gutscheine auf den Weg gebracht.