DRV: EU-Pauschalreiserichtlinie gehört auf die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Der Rechtsrahmen sollte zukunftsfest gemacht und eine Pandemieklausel eingeführt werden.

DRV-Präsident Norbert Fiebig fordert die Einführung einer Pandemieklausel in der EU-Pauschalreiserichtlinie. (Foto: DRV)
DRV-Präsident Norbert Fiebig fordert die Einführung einer Pandemieklausel in der EU-Pauschalreiserichtlinie. (Foto: DRV)
Claus Bünnagel

Während der nun sechs Monate währenden deutschen Ratspräsidentschaft hat Deutschland die Chance, EU-Politik federführend zu gestalten. Im Fokus der Ratspräsidentschaft steht die nachhaltige Überwindung der Coronakrise in Europa. In einem Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Justizministerin Christine Lambrecht bittet der DRV die deutsche Regierung, die kommenden Monate zu nutzen, um den europäischen Rechtsrahmen für künftig auftretende weltweite Krisen zukunftsfest auszugestalten. 

EU-Pauschalreiserichtlinie nicht für Pandemiefall ausgelegt

Konkret geht es um die EU-Pauschalreiserichtlinie, die eine unverzügliche Rückzahlungsverpflichtung der Reiseveranstalter bei Absage der Pauschalreise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zwingend vorsieht. 

Die Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie waren und sind für den Pandemiefall nicht ausgelegt. Daher haben sie die gesamte europäische Reiseindustrie in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Es ist nicht absehbar, wann sich die Branche davon erholt haben wird. Auch künftig können wir Pandemien nicht ausschließen. Die Politik muss also für diesen Fall vorsorgen und eine Pandemieklausel einführen. (DRV-Präsident Norbert Fiebig)

„Wir bitten darum, dieses Thema auf Ihre Agenda zu setzen und sich für eine Optimierung der rechtlichen Vorschriften im Sinne einer faireren Ausgewogenheit der Belastungen zwischen Wirtschaft und Verbraucher einzusetzen“, heißt es in dem Schreiben an die Minister.