Bayern: Busreisen ab 30. Mai wieder möglich

Der LBO fordert einen Kompromiss zwischen Infektionsschutz und Wirtschaftlichkeit.

Ab dem 30. Mai sind wieder Busreisen in Bayern möglich. (Foto: Pixabay/derwiki)
Ab dem 30. Mai sind wieder Busreisen in Bayern möglich. (Foto: Pixabay/derwiki)
Claus Bünnagel

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger kündigte gestern während eines einstündigen Gesprächs mit LBO-Präsidentin Dr. Sandra Schnarrenberger und Geschäftsführer Stephan Rabl an, dass ab dem 30. Mai und damit parallel zum Öffnen der Hotellerie in Bayern auch wieder Busreisen durchgeführt werden dürfen. Dr. Schnarrenberger dankte für diese zur betrieblichen Planung wichtige Zusage, wies jedoch darauf hin, dass ein vernünftiger Kompromiss zwischen Infektionsschutz und Wirtschaftlichkeit gefunden werden müsse. Es sei niemandem geholfen, wenn das Berufsverbot aufgehoben werde, jedoch mit zu strengen Vorgaben faktisch aufrecht erhalten bliebe. Der Minister sagte dem LBO in diesem Zusammenhang seine Unterstützung in den folgenden Abstimmungen mit dem bayerischen Gesundheitsministerium zu. 

Rückwirkende Erstattung der Vorhaltekosten?

Einer Erstattung der Vorhaltekosten rückwirkend zum Beginn des Busreiseverbots erteilte der Minister allerdings für den Freistaat eine Absage. Der LBO wird diese für die Branche existenzielle Forderung dennoch weiter mit Nachdruck auf Bundes-, aber auch auf Landesebene einfordern. Davon abgesehen erneuerte Aiwanger seine bereits auf der LBO-Mitgliederversammlung letztes Jahr gemachte Forderung, auch für Fern- und Reisebusse den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % einzuführen. Ein entsprechendes Schreiben habe er kürzlich an seine Länderkollegen versandt.