Clean Vehicles Directive: VDV schlägt nationale Beschaffungsquote vor

Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Quotenregelung national, also nicht länder- oder sogar unternehmensspezifisch gilt.

„Bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie müssen wir darauf achten, dass wir die unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Busunternehmen und der Kommunen berücksichtigen und diese nicht überfordern.“ VDV-Präsident Ingo Wortmann (Foto: VDV)
„Bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie müssen wir darauf achten, dass wir die unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Busunternehmen und der Kommunen berücksichtigen und diese nicht überfordern.“ VDV-Präsident Ingo Wortmann (Foto: VDV)
Claus Bünnagel

Der VDV hat den Verkehrsministern von Bund und Ländern einen Vorschlag unterbreitet für die Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) in deutsches Recht. Ziel ist es dabei, dass die Vorgaben der EU-Kommission rechtssicher erfüllt werden können, ohne Branche und Kommunen dabei finanziell und organisatorisch zu überfordern. Der Verband setzt sich für eine nationale Quote bei der Beschaffung von sauberen und emissionsfreien Linienbussen ein. Deren Erfüllung soll durch ein gemeinsames Branchenregister fortlaufend überprüft werden. 

Die CVD verfolgt das klimapolitisch richtige Ziel, die ÖPNV-Busflotten in den kommenden Jahren weitestgehend auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie müssen wir darauf achten, dass wir die unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Busunternehmen und der Kommunen berücksichtigen und diese nicht überfordern. Wir brauchen daher eine nationale Beschaffungsquote für die Branche und keine indivdivduelle für jedes Unternehmen. (VDV-Präsident Ingo Wortmann)

Quotenregelung nicht länder- oder unternehmensspezifisch

Laut CVD müssen ab 2021 mindestens 45 % aller neu anzuschaffenden Linienbusse „saubere“ Antriebe im Sinne der Richtlinie haben. Ab 2025 steigt diese Quote auf mindestens 65 %. Die Hälfte dieser Quoten muss zudem jeweils mit emissionsfreien Antrieben erfüllt werden. Der VDV setzt sich dafür ein, dass diese Quotenregelung national, also nicht länder- oder sogar unternehmensspezifisch gilt. 

Das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor ist vor allem eine nationale Aufgabe, der wir uns als Branche gemeinsam stellen. Daher wollen wir auch die Umsetzung der Vorgaben aus der EU branchenweit lösen. Wir setzen uns deshalb für eine nationale Quote ein und schlagen Bund und Ländern vor, alle Busbeschaffungen ab 2021 in einem nationalen Register zu erfassen. Der VDV ist bereit, diese Aufgabe unter Beteiligung von Bund und Ländern zu übernehmen, damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden. (Wortmann)

Der Vorschlag des VDV im Einzelnen

  • Neben dem Führen des Registers über tatsächliche Beschaffungen erfolgen fortlaufende Abfragen zur Beschaffungsplanung für die kommenden drei Jahre sowie Abfragen und Auswertungen der Busausschreibungen. Der Vorlauf beträgt hier in der Regel ein halbes Jahr. 
  • Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich, dem Register Beschaffungen zu melden, so dass zu jedem Zeitpunkt eine Übersicht über die Lage und damit das Maß der Quotenerfüllung transparent vorliegt. Die Unternehmen verpflichten sich zudem, gemeinsam für eine Quotenerfüllung Sorge zu tragen. Die Länder verpflichten sich, die Verkehrsunternehmen beim Erreichen der Quote zu unterstützen. 
  • Ein gesondert einzurichtender Ausschuss tagt zweimal jährlich und erstattet gegenüber der Bundesregierung sowie der Verkehrsministerkonferenz Bericht über den aktuellen CVD-Umsetzungstand im Busbereich. Für den Fall, dass ein Nichterreichen der Quote absehbar wird, unterbreitet der Ausschuss Vorschläge, wie eine Quotenerfüllung erreicht werden kann. 

Wir müssen uns vor Augen führen, dass die durchschnittliche Einsatzzeit eines Linienbusses etwa zehn Jahre beträgt. Batterieelektrische Busse lassen sich aus technischer und betrieblicher Sicht in Ballungsgebieten einsetzen, während die betrieblichen Anforderungen in ländlichen Regionen mit Blick auf die Reichweiten zwar grundsätzlich mit Wasserstoffbussen erfüllt werden können. Jedoch müssen die lokalen Rahmenbedingungen für diese Technologien gegeben sein, insbesondere hinsichtlich der Infrastruktur zur Energieversorgung. Darüber hinaus muss diese Technologie aber auch deutlich kostengünstiger werden. Daher brauchen wir eine nationale Beschaffungsquote und einen für die Verkehrsunternehmen in den Städten und auf dem Land praktikablen Migrationspfad zu einem Busverkehr mit weit überwiegend sauberen und emissionsfreien Antrieben. Diesen Weg wollen wir als Branche aktiv und selbstständig, zugleich fokussiert auf die Erfüllung der CVD-Vorgaben umsetzen. (Wortmann)