VDV: Neues Straßenverkehrsrecht muss Busspuren stärken

Die politische Diskussion berge die „Gefahr von Trojanern“.

Der VDV sieht die Gefahr, dass die beabsichtigte Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs zu Lasten der Busfahrstreifen geht. (Foto: Pixabay)
Der VDV sieht die Gefahr, dass die beabsichtigte Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs zu Lasten der Busfahrstreifen geht. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Nach Ansicht von VDV-Vizepräsident Werner Overkamp birgt die geplante Reform des Straßenverkehrsrechts die Gefahr, dass die beabsichtigte Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs zu Lasten der Busfahrstreifen geht. Er spricht in diesem Zusammenhang von „mobilitätswendefeindlichen Trojanern“.

Wir sind daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt. (Overkamp)

Hintergrund

Grundlage der geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht ist die Aussage im Koalitionsvertrag der Ampel, wonach Straßenverkehrsgesetz und -ordnung so angepasst werden sollen, dass neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Hierfür hat das Bundesverkehrsministerium Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings auch andere Möglichkeiten wie die Einführung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs umfassen. Der VDV sieht diese Sonderfahrspuren skeptisch und verlangt zumindest die jetzt vom Bundestagsverkehrsausschuss beschlossene Bindung an eine Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf den ÖPNV.

Unserer Ansicht nach wäre es besser, wenn anstelle von neuen Sonderfahrspuren die Voraussetzung für die Schaffung von Busspuren in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert würde. Denn hier ist heute bei der Neueinrichtung eine so hohe Hürde vorhanden, dass dies die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Busspuren unnötig einschränkt. (Overkamp)

Weitere Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrsrechts hat der VDV in einem aktuellen VDV-Positionspapier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ formuliert. Sie finden es in unserem Anhang.