Clean Vehicles Directive: VDV begrüßt Bundesratsbeschluss

Umsetzung der Clean Vehicles Directive – die am vergangenen Freitag beschlossenen Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben beim Branchenverband ein positives Echo ausgelöst.

„Ohne eine auskömmliche und planbare Finanzierung für das Gesamtsystem werden die verschärften Ziele bei Klimaschutz und Luftreinhaltung nicht erreicht werden können“, ist VDV-Präsident Ingo Wortmann überzeugt. (Foto: MVG)
„Ohne eine auskömmliche und planbare Finanzierung für das Gesamtsystem werden die verschärften Ziele bei Klimaschutz und Luftreinhaltung nicht erreicht werden können“, ist VDV-Präsident Ingo Wortmann überzeugt. (Foto: MVG)
Martina Weyh

Erfreulich findet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die am Freitag im Bundesrat beschlossenen Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD), vor allem mit Blick auf die Einführung einer nationalen Beschaffungsquote.

„Die Änderungsvorschläge tragen an vielen Stellen den neuen Herausforderungen Rechnung, mit denen der öffentliche Personenverkehr in den kommenden Jahren konfrontiert wird. Vor allem die Einführung einer nationalen Beschaffungsquote statt einer Quote, die bei jeder Busbeschaffung erfüllt werden müsste, unterstützen wir ausdrücklich. Das ist eine zentrale Branchenforderung, denn nur so bleibt die CVD unternehmerisch und wirtschaftlich für alle Verkehrsunternehmen umsetzbar“, kommentiert VDV-Präsident Ingo Wortmann den Beschluss.

Aus VDV-Sicht würde das von der Bundesregierung vorgesehene Umsetzungskonzept dazu führen, dass vor allem die kleineren Verkehrsunternehmen, oft auch in ländlichen Räumen tätig, betriebswirtschaftlich und organisatorisch überfordert wären.

„Das betrifft die Umstellung der Betriebshöfe, die ab dem ersten emissionsfreien bzw. sauberen Fahrzeug nötig wird, den Aufbau der Ladeinfrastrukturen, den parallelen Infrastrukturbetrieb zu Beginn und das nötige qualifizierte Personal.“

Die Länder hingegen schlagen – wie der VDV – eine bundesweite Quotenerfüllung mit einem effektiven, einheitlichen Register mit einem geringeren administrativen Aufwand vor. Der Verband hatte angeboten, eine solche Datenerhebung im Auftrag des Bundes und der Länder sicherzustellen.

Auf einer Linie auch bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen

„Wir begrüßen auch den Vorschlag der Länder, dass für die Neubeschaffung von Fahrzeugen die ÖPNV-Finanzierung sowie die Förderkataloge angepasst werden müssen. Denn ohne eine auskömmliche und planbare Finanzierung für das Gesamtsystem werden die verschärften Ziele bei Klimaschutz und Luftreinhaltung nicht erreicht werden können“, so der VDV-Präsident und sieht den Bund gefordert.

Gleichzeitig sei wichtig, dass das angekündigte Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Mio. Euro zur Förderung emissionsfreier und -armer Busantriebe und für nötige Infrastrukturen im Zeitraum 2021 bis 2024 zeitnah bereitgestellt werde, so Wortmann. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung von Bund und Ländern seien inzwischen über 2.000 Linienbusse mit alternativen Antrieben in Betrieb, und für weitere 1.400 saubere Busse seien Förderanträge gestellt oder bewilligt.

Die konkrete Ausgestaltung wird ab März im Bundestag beraten.