Grundsteuerreform: VDV warnt vor erheblichen Mehrbelastungen bei Bus & Bahn

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt nachdrücklich vor den finanziellen Folgen des geplanten Gesetzesentwurfs für den öffentlichen Personenverkehr.

Der VDV hat eindrücklich vor den finanziellen Konsequenzen auch im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor gewarnt. (Foto: pixabay)
Der VDV hat eindrücklich vor den finanziellen Konsequenzen auch im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor gewarnt. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Auf rund 13. Mio. Euro beziffert der Branchenverband VDV die Belastungen, die auf Bus und Bahn zukommen, sollte morgen im Bundesrat der vorliegende Gesetzesentwurf zur Grundsteuerreform verabschiedet werden.

Der geplante Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass sämtliche Sonderrichtlinien, wie z.B.  wichtige Wertabschläge für den Grund und Boden in Höhe von 70 bis 80 % sowie weitere Entlastungen zur Bewertung von branchenspezifischen Gebäudeklassen wie Bahnsteighallen ersatzlos entfallen, was aus Sicht des VDV eine überproportionale Steigerung der Steuerlast nach sich zieht.

Darüber hinaus, so der Branchenverband, entfalle durch weitere Änderungen der Wertabschlag von 50 % für alle Grundstücke, die unmittelbar dem öffentlichen Verkehr mit Schienenbahnen und Bussen dienten wie beispielsweise Betriebshöfe, Werkstätten und Lagerhallen der Verkehrsunternehmen, jedoch nicht öffentlich zugänglich seien. Die Betriebsflächen der Verkehrsunternehmen dienten jedoch unmittelbar dem öffentlichen Verkehr und unterlägen der Betriebspflicht, der Beförderungspflicht und dem Tarifzwang. Diese Zweckbestimmung verringere ihren steuerlichen Wert erheblich, da diese Betriebsflächen kaum veräußert werden dürften und entstehende Mehrkosten auch nicht an die Nutzer weitergegeben werden könnten.

„Wenn wir die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichen wollen, dann kommen solche zusätzlichen Belastungen für unsere Unternehmen zur Unzeit. Wir wollen und müssen mehr Angebote und Kapazitäten im ÖPNV und bei der Eisenbahn schaffen, doch dazu benötigen die Verkehrsunternehmen jeden Euro für eigene Investitionen. Allein der Wegfall der bisherigen Sonderbewertungsvorschriften würde im Eisenbahn- und Nahverkehr zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 13 Millionen Euro führen“, erläutert VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff die Konsequenzen.

Zudem würde das neue Bewertungsrecht zu einem weiteren Anstieg der Bodenricht- und Gebäudewerte führen, befürchtet der VDV und fordert, dass die Besonderheiten bei der Bewertung der Betriebsgrundstücke von Verkehrsunternehmen erhalten bleiben sollten.