VDV für Mobilitätsbudget

Es soll die Lücke schließen zwischen Deutschlandticket und den vielfältigen Mobilitätsbedürfnissen auf dem Land – vor allem durch eine Vereinfachung des Steuerrechts.

Den gordischen Knoten zwischen einer besseren finanziellen Ausstattung des ÖPNV und der in Zukunft nach dem BVerfG-Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 wohl fehlenden 60 Mrd. Euro für den Klimafonds versucht der VDV mit Partnern derzeit zu lösen – etwa mit einem Mobilitätsbudget. (Foto: Pixabay)
Den gordischen Knoten zwischen einer besseren finanziellen Ausstattung des ÖPNV und der in Zukunft nach dem BVerfG-Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 wohl fehlenden 60 Mrd. Euro für den Klimafonds versucht der VDV mit Partnern derzeit zu lösen – etwa mit einem Mobilitätsbudget. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Der VDV macht sich zusammen mit dem Verband Zukunft Fahrrad und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) für die Einrichtung eines Mobilitätsbudgets stark. Es soll als Ergänzung zum Deutschlandticket Job fungieren und Mobilitätslücken mit bereits vorhandenen Angeboten und solchen, die noch hinzukommen müssen, schließen. Die aktuelle steuerrechtliche Komplexität und der hohe Verwaltungsaufwand stellten jedoch ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung des Mobilitätsbudgets dar.

Im Zuge der aktuellen Haushaltsberatungen und der Notwendigkeit, die Bedingungen der Arbeitsmobilität steuerrechtlich und klimaschutzpolitisch zu modernisieren, sehen wir in der Einführung eines Mobilitätsbudgets eine richtungsweisende Maßnahme. (VDV-Präsident Ingo Wortmann).

 

    Der Branchenverband drängt dabei darauf, dass das Mobilitätsbudget folgende Eigenschaften und Rahmenbedingungen aufweist:

    • Klare klimafreundliche Ausrichtung des Mobilitätsbudgets, um die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel wie ÖPV/ÖPNV-Tickets, Fahrradleasing, -abo oder -sharing, Carsharing sowie Taxis zu fördern
    • Beibehaltung bestehender Steuerbefreiungs- und Steuervereinfachungsvorschriften, um die Attraktivität des Mobilitätsbudgets zu erhöhen
    • Verwaltungstechnische Vereinfachung durch Schaffen einer digitalisierbaren Bewertungsvorschrift, die eine einfache Ermittlung des geldwerten Vorteils ermöglicht
    • Vereinfachung der Besteuerung durch die Einführung einer Pauschalbesteuerung von 25 % auf das gesamte Mobilitätsbudget.
    • Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung, um den Mitarbeitern eine flexible Nutzung des Budgets zu ermöglichen