VDV-Positionspapier: Wirkungsgrad entscheidend beim Einsatz alternativer Kraftstoffe
Der VDV hat ein Positionspapier zur Einführung von alternativen Kraftstoffen vorgestellt:
Wir rechnen mit einer spürbaren Knappheit bei alternativen Kraftstoffen bis mindestens 2030. Im öffentlichen Verkehr werden die Energiekosten durch die Transformation grundsätzlich steigen; hinzu kommen solche für die Lade- und Tankinfrastruktur. Daraus folgt, dass die Unternehmen noch stärker Wert auf den Wirkungsgrad der eingesetzten Technik legen werden, da diese eine große Rolle bei den Betriebskosten spielt. (VDV-Vizepräsident Veit Salzmann)
Das VDV-Positionspapier soll als Hilfe zur Entscheidungsfindung für Infrastruktur- und Fahrzeuginvestitionen in der Branche dienen und aufzeigen, wo seitens der Klima- und Verkehrspolitik bei Bund und Ländern Handlungsbedarf besteht.
Wir haben im Verhältnis zur Nachfrage einen Mangel an regenerativer Energie, während der Bedarf durch E-Mobilität und Wärmepumpen steigt. Gleichzeitig liegt der Ausbau regenerativer Energieerzeugung deutlich hinter den von der Politik gesetzten Zielen. Alternative Kraftstoffe sind meist klimafreundlich, doch beim Wirkungsgrad gibt es erhebliche Unterschiede. (Salzmann)
E-Fuels mit sehr geringem Wirkungsgrad
Die Bandbreite reiche von 77 % beim Fahrleitungsbetrieb über 66 % beim Batterieantrieb – eher etwas zu niedrig vom VDV angesetzt, nimmt man den Vergleich zu anderen Studien, die von 73 bis 76 % sprechen – bis hin zur Brennstoffzelle mit nach VDV-Angaben 22 %, wobei andere Quellen beim Wasserstoffantrieb eher einen Wirkungsgrad zwischen 15 bis 20 % nennen. Bei E-Fuels seien es noch 14 % (andere Quellen: 10 bis 12 %) Auch in Bezug auf die Verfügbarkeiten gäbe es laut VDV erhebliche Unterschiede. So gehe die Branche davon aus, dass Wasserstoff künftig in großen Mengen als Erdgasersatz eingesetzt werde, beispielsweise von den Energieversorgern in Gaskraftwerken. Zudem würde es in der Industrie als Prozessgas für die Stahlproduktion und andere industrielle Prozesse benötigt und stehe so nicht in ausreichendem Maße für den Verkehrssektor zur Verfügung.
Entscheidung zur Infrastruktur stehen an
Die Verkehrsunternehmen treiben die Transformation mit aller Kraft voran. Um die Klimaschutzvorgaben bis 2030 zu erfüllen, sind nun Entscheidungen für geeignete Infrastrukturen zu treffen. Da diese über einen Abschreibungszeitraum von 20 Jahren betrieben werden, müssen alle relevanten Rahmenbedingungen betrachtet werden. (Salzmann)
Hierbei seien neben den Energie- bzw. Betriebskosten technische Entwicklungstrends, die Verfügbarkeit und Verteilung der Energieträger – z.B. per Pipeline oder Lkw – und ihre Wettbewerbssituation zu berücksichtigen. Es gebe nicht die eine Lösung für alle Städte und Regionen in Deutschland. Synergieeffekte zwischen lokalen Energieversorgern, Stadtwerken und anderen Verkehrsunternehmen müssten mitberücksichtigt werden. Beispielsweise könnten Ladeinfrastrukturen für kommunale Fahrzeuge der Abfallwirtschaft oder zur Straßenreinigung etc. aus einer Hand konzipiert werden. Ein weiterer Investitionsfaktor seien die TEN-V-Netze und „urban nodes“. Hierbei sollte die Branche die verschiedenen Bundes- und Landesfördermittel zum Neubau der Lade- und Infrastrukturen nutzen – und die Politik die Mittel entsprechend aufstocken bzw. für die Planungssicherheit nachhalten.
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