Kündigungswelle bei MAN: Standort Plauen in Gefahr

Das Werk in Sachen könnte den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.

MAN wird nachgesagt, u.a. den Einstieg in die Elektromobilität im Busbereich verschlafen zu haben. (Foto: MAN Truck & Bus)
MAN wird nachgesagt, u.a. den Einstieg in die Elektromobilität im Busbereich verschlafen zu haben. (Foto: MAN Truck & Bus)
Claus Bünnagel

9.500 der 36.000 Stellen bei MAN Truck & Bus stehen auf der Kippe. Die Nachricht ging vor zehn Tagen über den Äther. Jetzt konkretisieren sich laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters die Pläne der Traton-Tochter . Denn nicht nur die traditionsreichen Werk im oberösterreichischen Steyr mit 2200 Beschäftigten droht die Schließung. Auch die Werke in Plauen (Sachsen) und Wittlich (Rheinland-Pfalz) wackeln bedenklich. Der Vorstand von MAN Truck & Bus habe den Beschäftigungs- und Standort-Sicherungsvertrag zum Ende des Monats vorzeitig gekündigt, mit dem bis 2030 betriebsbedingte Kündigungen für die Mitarbeiter in Deutschland und Österreich ausgeschlossen sein sollten, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.

Kündigungen ab Herbst 2021 möglich

Ohne den Beschäftigungssicherungsvertrag wären spätestens ab Oktober 2021 flächendeckend Kündigungen möglich, teilweise sogar schon zum 1. Januar, erklärte der MAN-Betriebsrat. Der Schritt sei eine Abkehr vom gewohnten Konsens bei VW. Der Betriebsrat wolle die Kündigung rechtlich prüfen lassen. Zu Gesprächen seien die Arbeitnehmervertreter trotz der Kündigung bereit. MAN erklärte, die Verhandlungen sollten in Kürze beginnen.

Jeder 2. Arbeitsplatz in Gefahr

Von den 36.000 MAN-Mitarbeitern arbeiten zwei Drittel in Deutschland und Österreich. Mit den Stellenstreichungen wäre nach Angaben der Gewerkschaft jeder zweite MAN-Arbeitsplatz in den zwei Ländern in Gefahr. Der Münchner Lastwagen- und Bus-Hersteller hinkt bei den Renditen deutlich hinter der schwedischen Schwestermarke Scania her. MAN habe wegen Managementversäumnissen aus der Vergangenheit großen Restrukturierungsbedarf, sagt der Betriebsrat. Das dürfe aber nicht einseitig auf Kosten der Belegschaft gehen.