Härtefallhilfe in Bayern: Antragstellung voraussichtlich ab Mai möglich
Härtefallhilfe – Bund und Länder stellen 2021 einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung bleibt den Bundesländern überlassen.
Für wen die Härtefallhilfe in Betracht kommt
Die Härtefallhilfe soll Unternehmen und Selbstständigen zugutekommen, die „aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde“, heißt es dazu auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses im Bayerischen Landtag stehen dafür über 230 Mio. Euro zur Verfügung – Anträge auf Härtefallhilfe können im Freistaat durch prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) gestellt werden. Die Antragstellung ist nach Informationen des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) voraussichtlich ab Mai möglich.
Die bislang bekannten Informationen können unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/ abgerufen werden.
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