EU: Erleichterte Reisebestimmungen ab 1. Februar 2022

Der Europäische Rat hat sich am 25. Januar 2022 darauf geeinigt, neue Empfehlungen zu den Reisevorschriften einzuführen, um Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder zu erleichtern.

Ob die EU-Mitgliedstaaten die neuen Empfehlungen umsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen. (Foto: pixabay)
Ob die EU-Mitgliedstaaten die neuen Empfehlungen umsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Weniger Reisehürden innerhalb der Europäischen Union (EU) und eine Angleichung der unterschiedlichen Regelungen – der Europäische Rat hat sich am 25. Januar darauf verständigt, neue Empfehlungen zu den Reisevorschriften einzuführen. Damit soll das Reisen innerhalb der EU künftig erleichtert werden.

Insbesondere soll künftig ein gültiger digitaler Impfnachweis ausreichen, um während der Pandemie reisen zu können. Alle zusätzlichen Einreiseverschärfungen, die von einzelnen Ländern beschlossen wurden, sollen wieder zurückgenommen werden.

Die Behörde wünscht sich mehr Einheit innerhalb der Union und empfiehlt darüber hinaus, den Genesen-Status in allen EU-Ländern sechs Monate lang ab dem positiven Test-Ergebnis gelten zu lassen. Aber Achtung – ob die Mitgliedstaaten die Empfehlung umsetzen, bleibt jedoch ihnen selbst überlassen. Die neue Empfehlung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft und beinhaltet folgendes:

  • Eine Person mit einem gültigen EU-Covid-Zertifikat sollte keinen zusätzlichen Beschränkungen unterliegen, muss aber ggf. ein Passagierlokalisierungsformular für jedes Land ausfüllen.
  • Eine Person ohne gültiges EU-Covid-Zertifikat darf weiterhin reisen, solange sie vor oder nach der Ankunft am Zielort einen Test durchführt.
  • Impfzertifikate für die Primärserie sind 270 Tage gültig.
  • Reisende aus einem „dunkelroten“ Gebiet ohne Bescheinigung können aufgefordert werden, sich bei der Abreise einem Test zu unterziehen und sich bei der Ankunft bis zu 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Die „dunkelrote“ Zone bezieht sich auf die Klassifizierung des Landes gemäß dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
  • EU-Bürgern sollte die Einreise in ein anderes EU-Land nicht aus Covid-bezogenen Gründen verweigert werden. Die Maßnahmen sollten jedoch nach wie vor in einem angemessenen Verhältnis zum Impfstatus einer Person stehen.

Die von der EU neu eingerichtete Webseite Re-open EU soll die Reisenden helfen, die Reiseanforderungen für jedes EU-Land sowie dessen ECDC-Klassifizierung zu ermitteln.