Beendigung der Kurzarbeit: Bundesagentur für Arbeit prüft Betriebe

Der Dachverband MOLO weist auf wichtige Infos zum Procedere hin, damit sich auch Busbetriebe gut darauf vorbereiten können.

Eine intensive Prüfung der Bundesagentur für Arbeit steht Busunternehmern ins Haus, wenn sie ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen. (Foto: pixabay)
Eine intensive Prüfung der Bundesagentur für Arbeit steht Busunternehmern ins Haus, wenn sie ihre Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh
(erschienen bei taxi heute von Dietmar Fund)

Auch in vielen Busbetrieben, die für ihre Mitarbeiter während der Corona-Pandemie Kurzarbeit beantragt haben, endet jetzt nach und nach die Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit beginnt daher mit ihren Abschlussprüfungen. Darauf weist der rheinland-pfälzische Dachverband MOLO hin.

„Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch bei Ihnen vor Ort oder im Lohnbüro. Nach Ende der Abschlussprüfung erhalten Sie einen abschließenden Bescheid über die Höhe des Kurzarbeitergeldes“, heißt es dazu in den FAQ.

Die am meisten gestellten Fragen und die wichtigsten Antworten kann man auf der Homepage der Bundesagentur (BA) nachlesen. Demnach betreffen sie alle Betriebe, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, und jeweils nur die Mitarbeiter, die in Kurzarbeit waren. Auf der BA-Website kann man auch Hinweise zum Antragsverfahren für die bis Ende 2021 geltende aktuelle Kurzarbeitsregelung sowie weitere Dokumente als pdf-Dateien herunterladen.

Als weitere interessante Fundstelle gibt der Dachverband MOLO die FAQ der Bundesvereinigung der Arbeitgeber an. Sie sind mit 22 Seiten recht ausführlich. Darin geht es beispielsweise auch um die Anrechnung von Zuschlägen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht sowie um die Anrechnung des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes sowie im Krankheitszeiten während der Kurzarbeit. Am Schluss informiert der Verband über die Abschlussprüfungen und die dafür vorzuhaltenden Dokumente. Interessierte Busbetriebe können das Dokument als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.