Baden-Württemberg: Förderung für ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse wird ausgeweitet

Neben einem Landeszuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges können ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote jetzt auch eine Verwaltungskostenpauschale beantragen.

Die neue Pauschale soll ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote weiter stärken. (Foto: nvbw)
Die neue Pauschale soll ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote weiter stärken. (Foto: nvbw)
Martina Weyh

Bürgerbusvereine konnten bislang schon einen Landeszuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges beantragen. Neu dazu kommt in diesem Jahr weitere Unterstützung mittels einer Verwaltungskostenpauschale. Mit dieser Maßnahme will das Land ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote weiter stärken. Das Land hält dafür Finanzmittel in Höhe von jährlich 90.000 Euro bereit.

Abstimmung mit örtlichen Verkehrsverbünden

Zum neuen Angebot erklärte Landesverkehrsminister Winfried Hermann: „Bürgerbusse haben gerade in ländlichen Regionen große Bedeutung, um Lücken im ÖPNV-Angebot zu schließen und den Menschen eine Mobilitätsalternative zum Auto zu eröffnen. Mit der Pauschale fördern wir diese Form der selbstorganisierten Mobilität.“ Auch die einfache Form, in der die Förderanträge gestellt werden können und die vergleichsweise unkomplizierte Abrechnungsmethode seien wichtige Aspekte, so Hermann. In der jährlichen Pauschale sind neben den Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, sowie Verwaltungsausgaben, Sachkosten und Gebühren auch die Ausgaben für die Schulung der ehrenamtlich tätigen Personen enthalten. Nicht gefördert werden Betriebskosten, wie zum Beispiel für Treibstoff, Wartung, Reparatur und Versicherung der Fahrzeuge.

 „Um das Angebot für alle zugänglich zu machen ist eine Abstimmung der unterschiedlichen Verkehrsleistungen unumgänglich und wird als notwendiges Förderkriterium vom Jahr 2019 an aufgenommen“, erläuterte der Minister.