Meinungsbeitrag

Steinmeier unterschreibt neues Klimaschutzgesetz

(dpa/fn) Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing kann durchatmen. Das Sofortprogramm für mehr Klimaschutz, das er in seinem Bereich hätte beinahe vorlegen müssen ist nun vom Tisch. Das hat er dem Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier zu verdanken.

Ein Schild weist an Landshuter Allee am Mittleren Ring auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zur Luftreinhaltung hin. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Ein Schild weist an Landshuter Allee am Mittleren Ring auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zur Luftreinhaltung hin. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Franziska Neuner)

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das von Umweltverbänden scharf kritisierte neue Klimaschutzgesetz unterschrieben. Es kann damit nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Für Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kommt die Ausfertigung der Gesetzesnovelle in letzter Minute. Wäre sie nicht erfolgt, hätte er noch am Montag ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich vorlegen müssen.

Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgasausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen. Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise. Davon profitiert vor allem Wissing, weil der Verkehrssektor seine Klimaziele bisher nie erreicht hat. 

Verkehrssektor verfehlt ständig Klimaziele

Der Expertenrat für Klimafragen hat zuletzt im April festgestellt, dass der Verkehrssektor sein jährliches Ziel erneut verfehlt und deutlich mehr Treibhausgase ausgestoßen hat als vorgesehen. An den Klimazielen selbst ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. 

Das Gesetz war vom Bundestag Ende April beschlossen worden und hatte Mitte Mai den Bundesrat passiert. Die Prüfung des Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundespräsidialamt dauerte ungewöhnlich lang.

Keine evidente Verfassungswidrigkeit

Das Bundespräsidialamt teilte am Montag mit, im Mittelpunkt der Prüfung habe die Vereinbarkeit mit den Vorgaben gestanden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss vom März 2021 aufgestellt hat.

"In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist", hieß es in einer Mitteilung.

Umweltverband sieht Verfassungsverstöße

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Steinmeier aufgefordert, die Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. Der Verband hatte nach eigenen Angaben ein 18-Seiten-Schreiben an den Bundespräsidenten geschickt, in dem er die aus seiner Sicht bestehenden Verfassungsverstöße in dem Gesetz dokumentierte.