Meinungsbeitrag

Reform der Straßenverkehrsordnung: Viele hofften auf mehr Mut bei der Änderung

(ots/fn) Die lang angekündigte Reform der Straßenverkehrsordnung wurde vom Bundesrat verabschiedet. Die Erwartungen der VOD und vieler anderer Verkehrsorganisationen - auch von den ca. 1100 Kommunen, die sich in der Initiative Lebenswerte Städte zusammengeschlossen haben - wurden jedoch enttäuscht.

Reform oder Reförmchen? Viele hofften auf mehr Mut bei der Änderung der StVO. (Foto: Didgeman/pixabay)
Reform oder Reförmchen? Viele hofften auf mehr Mut bei der Änderung der StVO. (Foto: Didgeman/pixabay)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Franziska Neuner)

Zugunsten der Verkehrssicherheit sollte den Kommunen mehr Spielraum bei der Anordnung von Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit gegeben werden. Solche Regelungen wurden nur marginal verabschiedet, der große Wurf fehlt.

Tempolimit: Schwieriges Thema

Gerade das Thema 30 km/h innerorts als Regel wird kritisch gesehen: So wurde die Zulässigkeit von Tempo 30 lediglich vor Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen erleichtert.

Liegt eine sogenannte gesteigerte Gefahrenlage für die Sicherheit im Verkehr nicht nachweislich vor, darf die Grundregel - Tempo 50 innerorts -nach wie vor nicht angetastet werden.

Weniger Tempo bedeutet mehr Sicherheit

Niedrigere Fahrgeschwindigkeiten verringern die Anzahl und Folgen von Unfällen, sie geben Zeit, Fehler zu korrigieren, und verbessern so den Ablauf zu einem gleichmäßigeren, sichereren und umweltverträglicheren Verkehr. Nicht zuletzt dienen sie dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen, Kindern, älteren Menschen und Personen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.

Chance auf Vision Zero versäumt

„Die beschlossenen Änderungen werden die Verkehrssicherheit wenig verbessern“, so Silke von Beesten, Vorsitzende der VOD, „die Chance eines deutlichen Schrittes in Richtung Vision Zero wurde verpasst!“

Das von der VOD gemeinsam mit der europäischen Verkehrsopferorganisation FEVR verabschiedete Manifest zur Entschleunigung bleibt damit auf der Agenda - ein Tempolimit auf der BAB von max. 130 km/h, eine Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen von 80 km/h und die Einführung von 30 km/h innerorts als Regel.

„Wir werden weiter auf diese Defizite hinweisen, um den Kommunen größere Freiheiten bei der Gestaltung ihres Straßenverkehrs zu ermöglichen und der Vision Zero näherzukommen“, stellte Silke von Beesten abschließend fest.