Barrierefreiheit ist noch ausbaufähig

(dpa/lhe) Das Personenbeförderungsgesetz hat den Grundstein für die Barrierefreiheit im Nahverkehr gelegt. Doch wie steht es um die Umsetzung?

Ein Mann steht mit seinem Rollstuhl am Münchner S-Bahnhof Laim an einer Treppe. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Ein Mann steht mit seinem Rollstuhl am Münchner S-Bahnhof Laim an einer Treppe. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in Deutschland die Beförderung von Menschen. Regelungen zur Barrierefreiheit wurden mit einem Änderungsgesetz im Jahr 2012 eingeführt.

ÖPNV sollte bis 2022 barrierefrei sein

Dieses legte fest, dass bis Januar 2022 der ÖPNV vollständig barrierefrei sein soll.

«Das hat aber im Grunde kein Verkehrsträger geschafft, allerdings sind die Bemühungen durchaus spürbar», erklärt Bernhard Kohaupt, Experte für Barrierefreiheit.

Deutliche Unterschiede

Dabei gäbe es Unterschiede in der Umsetzung, je nachdem, wer gerade verantwortlich sei: die Verkehrsgesellschaft, der -verbund oder die Kommune.