Stopp zwischen Haltestellen

Fahrgast haftet bei Unfall
Redaktion (allg.)
Wenn ein Linienbusfahrer einen Passagier zwischen zwei Haltestellen aussteigen lässt, sind die nachfolgenden Autofahrer nicht zu erhöhter Vorsicht verpflichtet. Ereignet sich ein Unfall und wird der Fahrgast dabei verletzt, muss er den Schaden selbst tragen. Busfahrer sollten Fahrgäste deshalb nicht außerplanmäßig zwischen den Stopps an den Haltestellen aussteigen lassen oder sie auf diese Gefahr hinweisen.