Nachhaltigkeit: Tourismusförderung mit LIFT Klima

Die neue Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll den Klimaschutz im Tourismus in Angebot und Nachfrage stärken.

Das konkrete Ziel des Förderprogramms LIFT Klima besteht vor allem darin, die mittelständische Tourismuswirtschaft dafür zu sensibilisieren und zu aktivieren, Klimaschutz als integrativen Bestandteil ihrer Geschäftsmodelle zu begreifen. (Foto: pixabay)
Das konkrete Ziel des Förderprogramms LIFT Klima besteht vor allem darin, die mittelständische Tourismuswirtschaft dafür zu sensibilisieren und zu aktivieren, Klimaschutz als integrativen Bestandteil ihrer Geschäftsmodelle zu begreifen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

LIFT Klima heißt das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Kürzel steht Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus. Die Förderung dient dem übergeordneten Ziel, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Tourismuswirtschaft unmittelbar oder mittelbar zu verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das konkrete Förderziel selbst besteht vor allem darin, die mittelständische Tourismuswirtschaft dafür zu sensibilisieren und zu aktivieren, Klimaschutz als integrativen Bestandteil ihrer Geschäftsmodelle zu begreifen. LIFT Klima richtet sich an Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und Destinationen – förderfähig sind zum Beispiel Modellprojekte, die auf innovative Weise die Themen Klimaschutz und Tourismus verbinden, Maßnahmen, die die Marktfähigkeit klimaschonender Reise- und Übernachtungsangebote erhöhen, sowie Kommunikationsmaßnahmen, um Gäste wirksam für die Notwendigkeit von Klimaschutz im Tourismus zu sensibilisieren.

Die Projektergebnisse sollen über die Kanäle des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes kommuniziert werden. Dies soll dazu beitragen, die aus den geförderten Projekten gewonnenen Erkenntnisse in die Breite zu tragen und mit Best Practice-Beispielen zur Nachahmung und Verbreitung anzuregen.

Projektskizzen können bis zum 12. August beim Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes eingereicht werden. Projekte, die die Fördersumme von 25.000 Euro unterschreiten sind nicht antragsberechtigt.

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