Neue Umweltzonen-Regelungen in Frankreich und Norwegen
Frankreich: Umweltzonen-Regelungen in Paris und Straßburg
Paris: Im Großraum Paris dürfen keine Fahrzeuge mehr mit einer Crit’Air Plakette der Klassen 4 und 5 fahren. Dies betrifft Dieselbusse mit Euro 4 und schlechter. Euro-5-Fahrzeuge besitzen die Crit’Air-Plakettenstufe 3 und sind somit derzeit noch nicht betroffen. Das Fahrverbot wird in den nächsten Schritten auf Vignetten der Klasse 3 und 2 ausgeweitet. Ab 2025 dürfen keine Dieselfahrzeuge mehr in die Region Paris einfahren.
Straßburg: Seit 1. Januar 2023 ist in Straßburg das Fahrverbot in der Umweltzone für Kraftfahrzeuge mit Crit’Air-Vignetten der Klasse 5 und ohne Crit’air-Vignette in Kraft. Das Fahrverbot betrifft demnach Dieselbusse mit Euro 3 und schlechter. Die Umweltzone wird durch automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichenerfassung überwacht. Verstöße werden bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t zGG mit einer Buße von 68 Euro bestraft. Bei schwereren Fahrzeugen fallen 135 Euro Buße an. Ab 1. Januar 2024 werden Verbot und Ahndung auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klasse 4 erweitert.
Weitere Informationen:
Norwegen: Umweltzonen-Regelungen in Oslo und Bergen
Oslo: An bestimmten Tagen – gerade in den Wintermonaten – misst Oslo die Luftqualität und lässt bei starker Verschlechterung ein Dieselfahrverbot in Kraft treten. Folgendes ist zu beachten:
- Das Verbot ist temporär und für alle Fahrzeuge gültig, die nicht Euro-6-Standard besitzen
- Betroffen ist das gesamte Straßennetz, einschließlich des Rings 2 und Teile des Rings 1
- Das Fahrverbot gilt zwischen 6 und 22 Uhr an allen Tagen
- Benachrichtigung über temporären Verbotseintritt erfolgt mindestens 24 Stunden vor Umsetzung über die Website der Gemeinde, die sozialen Medien, auf den Leuchttafeln entlang der Hauptstraßen und über die App „Bil i Oslo“ (aus dem App Store/Google Play)
Bergen: In den Wintermonaten kontrolliert auch Bergen die Luftqualität. Deshalb hat die Stadt zwei Softortmaßnahmen beschlossen, die bei schlechter Luftqualität spätestens zwölf Stunden vor Eintritt in den Medien und auf der Website der Stadt bekanntgegeben werden.
1. Maßnahme – Datumsfahren:
- Alle Fahrzeuge (ohne elektrische Antriebe und kein ÖPNV) sind betroffen
- Fahrzeuge, deren Nummernschilder auf gerade Zahlen enden, dürfen nur an Tagen mit geraden Zahlen (0, 2, 4, 6, 8) fahren
- Fahrzeuge mit Nummernschildern, die auf ungeraden Zahlen enden, dürfen nur an Daten mit ungeraden Zahlen (1, 3, 5, 7, 9) fahren
- Die Einführung von Datumsfahrten ist nur an Wochentagen, d.h. Montag bis Freitag, und nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr möglich
2. Maßnahme – starke Erhöhung der Mautsätze:
- Gilt für alle Fahrzeuge ohne Mautbefreiung
- Straßenmaut kann bis zum Fünffachen des normalen Satzes an Tagen mit hohem Verschmutzungsrisiko (Notfallgebühren) erhöht werden
- Schwere Fahrzeuge zahlen das Doppelte
In dem Moment, wo die Maßnahmen greifen, ist die Nutzung des ÖPNV in Bergen kostenlos.
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