Laut Rechtsgutachten der DUH verstößt StVO-Auslegung gegen Grundgesetz
Die gegenwärtige Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht und ist daher verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Verfassungskonforme Auslegung der StVO möglich
Eine verfassungskonforme Auslegung der StVO, die das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet, sei laut Gutachten jedoch durchaus möglich und hätte weitreichende praktische Konsequenzen für Kommunen. Örtliche Straßenverkehrsbehörden müssten rechtmäßige Verkehrskonzepte beispielsweise mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fußgängerüberwegen oder Radfahr- und Busstreifen dadurch künftig zwingend umsetzen.
„Dieses Rechtsgutachten ist bahnbrechend, denn es zeigt: Kommunen könnten schon heute mehr für die Verkehrswende und für Saubere Luft tun. Mehr Tempo 30, Radwege und Busspuren – all das wäre schon mit der geltenden Straßenverkehrsordnung möglich. Die aktuelle restriktive Auslegung der Straßenverkehrsordnung durch Straßenverkehrsbehörden und die momentane Rechtsprechung ist eindeutig verfassungswidrig und muss schnellstmöglich korrigiert werden", erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Kommunen in der Pflicht
Man wolle die Kommunen ermutigen, dagegen auf dem Rechtsweg vorzugehen. Nicht zuletzt zeige das Gutachten auch auf, wie einengend und rückwärtsgewandt die jetzige StVO ist.
Resch forderte eine "echte Reform des Straßenverkehrsrechts, die eine zukunftsfähige Stadt- und Verkehrsplanung erleichtert und die Mobilitätswende beschleunigt.“
Nachsorge statt Vorsorge: Es muss immer was passieren
Auch der Nachweis einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage für die Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen wäre bei verfassungskonformer Auslegung der StVO künftig nicht mehr erforderlich, sofern ein entsprechendes kommunales Verkehrskonzept vorliegt. Dieser Nachweis stellt für Kommunen bislang oft eine Hürde dar und bremst damit die Mobilitätswende aus. Um eine unmissverständliche Rechtsgrundlage sicherzustellen, fordert die DUH bei der überfälligen StVO-Novelle die Streichung des Nachweises.
Die NGO bietet Kommunen beratende Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung einer verfassungskonformen StVO-Auslegung an und fordert die dringend notwendige Reform, die die Mobilitätswende beschleunigt.
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