Meinungsbeitrag

Verfehlte Klimaziele im Verkehr: BUND klagt gegen die Bundesregierung

Weil der Verkehrssektor die im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebenen CO2-Einspar-Ziele nicht einhält, reicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Klage gegen die Bundesregierung ein.

Weil der Verkehrssektor seine CO2-Einsparziele wiederholt nicht eingehalten hat, reicht jetzt der BUND Klage gegen die Bundesregierung ein. (Symbolbild: Pixabay)
Weil der Verkehrssektor seine CO2-Einsparziele wiederholt nicht eingehalten hat, reicht jetzt der BUND Klage gegen die Bundesregierung ein. (Symbolbild: Pixabay)
Martina Weyh
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung verklagt, weil die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude nicht eingehalten werden. durchsetzen. So seien im Verkehrssektor die für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen überschritten worden. Für 2022 sei eine erneute Überschreitung zu erwarten, lautet die Begründung.

In seiner Klage verlangt der Umweltverband daher den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht. Diese Sofortprogramme müssten Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, hate die Bundesregierung ungenutzt verstreichen lassen, so die Einlassung der BUND. Der Verbandsvorsitzende Olaf Bandt präzesiert:

„Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern. Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz.“

Es brauche jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen, so Brandt weiter. Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens sei, müsse sie gerichtlich dazu verpflichtet werden. Mit Blick auf die aktuellen Debatten zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten fügt Bandt weiter an:

„Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesregierung mit dem beschleunigten Bau klimaschädlicher Autobahnen weiter Öl ins Feuer gießt. Die Emissionen müssen runter, nicht rauf.“

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Der BUND hält dies für umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert habe, laufe, so die Naturschutzorganisation weiter, der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider.

„Der Kanzler ist jetzt gefordert, ein Machtwort zu sprechen, um seinem im Wahlkampf selbst verliehenen Titel ‚Klimakanzler‘ gerecht zu werden“, so Bandt.