Rom begrüßt Busunternehmer ab 2019 mit verschärften Einfahrtsregelungen

Ein kleiner Lichtblick: Die Voraussetzungen für den Erwerb von Tages-Einfahrtsgenehmigungen wurden wieder deutlich vereinfacht.

Schwere Zeiten im neuen Jahr für Busunternehmer in Rom. (Foto: pixabay)
Schwere Zeiten im neuen Jahr für Busunternehmer in Rom. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Im Herbst 2018 hatte die italienische Hauptstadt zusätzlich zu den verschärften Zufahrtsregelungen auch weitreichende Änderungen bei den Voraussetzungen zum Erwerb der neuen Einfahrtsgenehmigungen angekündigt. Durch den Einsatz des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und seiner Schwesterorganisationen, unter anderem der International Road Transport Union (IRU), wurden die Voraussetzungen zumindest für den Erwerb von Tages-Einfahrtsgenehmigungen wieder deutlich vereinfacht.

Die seit 1. Januar 2019 geltenden Zufahrtsregelungen sowie die Einfahrtsgenehmigungen im Einzelnen: Zukünftig wird es die drei ZTL-Buszonen A, B und C geben, wobei Reisebusse in die innerste Zone C (Zentrum) bis auf wenige Ausnahmen künftig nicht mehr einfahren dürfen.

Zeitgleich soll die Zahl der angrenzenden Parkplätze erhöht werden. Die Zufahrtsbeschränkungen gelten in den drei Zonen zu folgenden Zeiten:

ZTL A: äußerste Zone (bislang ZTL 1), gültig 24 Stunden, 7 Tage die Woche inkl. Feiertage

ZTL B: engere Zone (bislang ZTL 2), gültig von 5 bis 24 Uhr, täglich

ZTL C: innerste Zone im Zentrum, gültig 24 Stunden, 7 Tage die Woche inkl. Feiertage

Darüber hinaus werden das Parken am Kolosseum und die Zufahrt zum Vatikan neu organisiert. Alle wichtigen Informationen sind auf dem neuen Portal https://busturistici2019.romamobilita.it/ en détail gebündelt. Hier ist auch der Erwerb der Einfahrtsgenehmigungen online möglich. Bereits im alten Portal registrierte Unternehmen können sich mit ihren bisherigen Zugangsdaten anmelden. Für Mitglieder des bdo sind wichtige Informationen auch in der Länderdatenbank auf der Webseite hinterlegt.