Wissenschaftlicher Dienst wertet zögerliche Verkehrswende als Rechtsverstoß
Nach der Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag sind die bisher zögerlichen und unzureichenden Maßnahmen des Bundesverkehrsministeriums zur Verkehrswende ein Rechtsverstoß. Das legt eine Ausarbeitung der Dienste Nahe, aus der Spiegel Online berichtet. Die Bundesregierung müsse im Verkehrssektor schneller Maßnahmen beschließen, die geeignet sind, die Emissionslücke zu den Klimazielen von 120 bis 170 Mio. t CO2 bis 2030 zu schließen. Nach der Analyse bedeute die Formel „schnellstmöglich“, die das Klimaschutzgesetz der GroKo von 2019 vorgibt, eine Durchführung "unter Hintanstellung anderer gewichtiger Belange". Man hielt eine Frist von sechs Monaten für "nachvollziehbar".
Das Umweltbundesamt hatte die unzureichende Umsetzung bereits im März 2021 festgestellt. Die dann vorgelegten "Sofortmaßnahmen" waren als ebenfalls völlig unzureichend qualifiziert worden, vom Expertenrat der Regierung. Als letzten Aufschub war vom übergeordnet verantwortlichen Klimaschutzministerium von Robert Habeck (Grüne) dem zur Erstellung eines hinreichenden Programms verpflichteten Verkehrsministerium eine Frist bis Frühjahr eingeräumt worden.
Jetzt fordert auch die Opposition in Gestalt der Unionsfraktion ein passendes Sofortprogramm. Der Kanzler sei längst gefordert, heißt es vom Obmann im Klima- und Energieausschuss Thomas Gebhardt. Jüngst hatte auch die Grünenfraktion im Bundestag dem Verkehrsminister mit einem Starterpaket zur Verkehrswende Druck gemacht, das unter anderem den sofortigen Abbau fossiler Subventionen, Einführung von Mobilitätsbudgets, Ausbau der Ladeinfrastruktur, CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und E-Bonus für Trucks und zudem ein Tempolimit und eine CO2-basierte Reform der Kfz-Steuer verlangt.
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