Agora-Kompendium: Klarer Konsens für Reform der Straßenverkehrsordnung
Für die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Straßenverkehrsrechts hat der Berliner Thinktank Agora Verkehrswende die Vorschläge von 20 Organisationen in einer Übersicht zusammengetragen.
Durch die Aufnahme neuer Ziele im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit in der Gestaltung des Stadtverkehrs erhalten – etwa um Tempo 30 innerorts anzuordnen, dem Fußverkehr mehr Vorrang einzuräumen, Radwege einzurichten oder den Parkraum effektiver zu verwalten, so das Plädoyer der Autoren.
Die meisten Vorschläge gehen nach Einschätzung von Agora Verkehrswende insgesamt in die gleiche Richtung und lassen sich gut in Einklang bringen, auch wenn sie an unterschiedlichen Stellen ins Detail gehen.
„So groß die Anzahl der Vorschläge inzwischen auch ist, so einig sind sich Wissenschaft und Zivilgesellschaft doch über die Ausgestaltung einer grundlegenden Reform des Straßenverkehrsrechts. Die Bundesregierung sollte die angekündigte Reform jetzt zusammen mit den Bundesländern entschlossen angehen. Die Aufschiebung des Klimaschutzsofortprogramms darf die Reform nicht beeinträchtigen. Immer mehr Kommunen warten darauf, den städtischen Raum besser heute als morgen lebenswerter gestalten und gerechter verteilen zu können. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt endlich ihr Versprechen einlösen. Jede weitere Verzögerung sorgt für Unverständnis“, mahnt", Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende.
Neue Ziele: Sicherheit, Klimaschutz, nachhaltige Stadtentwicklung
Dreh- und Angelpunkt der Reform ist für viele Expertinnen und Experten die zeitgemäße Erweiterung der übergeordneten Ziele des Straßenverkehrsrechts. Bisher hatten die „Leichtigkeit“ und „Flüssigkeit“ des Verkehrs auf öffentlichen Straßen oberste Priorität. Das habe in der Praxis dazu geführt, dass Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn unterwegs sind, deutliche Nachteile gegenüber dem Autoverkehr haben. Denn die Leichtigkeit des Verkehrs sei, so das Fazit von Agora Verkehrswende, aufgrund des engen Rechtsrahmens und des gemeinhin gültigen Leitbilds der autogerechten Stadt vor allem als Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs ausgelegt worden.
Priorität vor dem fließenden Autoverkehr
Zu den Zielen, die in Zukunft vor der Leichtigkeit des Autoverkehrs handlungsleitend werden sollen, gehören nach den Vorschlägen vor allem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Damit die Kommunen mehr Handlungsspielraum haben, um diese Ziele zu verfolgen, sollen auch die Begründungs- und Nachweispflichten für Eingriffe in den Straßenverkehr gelockert werden. Für das Parkraummanagement sei zum Beispiel eine Umkehr der Beschilderungspflicht sinnvoll, so dass nur noch die Bereiche ausgewiesen werden müssen, in denen kostenloses Parken noch erlaubt ist. Eine weit gefasste Innovationsklausel solle es den Kommunen zudem leichter machen, neue Verkehrsregelungen zu erproben.
Verkehrswende vor Ort gestalten
Zur Umsetzung der Reform müssten die Bundesregierung und der Bundestag in einem ersten Schritt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) die erweiterten übergeordneten Ziele aufnehmen. Anschließend müssten in einem zweiten Schritt Passagen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) , die für das Erreichen dieser Ziele relevant sind, und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften überarbeitet werden. Dies liege vor allem in der Hand des Bundesverkehrsministeriums sowie der Bundesländer.
„Mit unserem Papier möchten wir den Dialog über eine zügige Reform des Straßenverkehrsrechts unterstützen. Für die Mobilitätswende vor Ort ist ein modernisiertes Straßenverkehrsrecht von entscheidender Bedeutung. Mit der Reform im Rücken können Städte und Gemeinden endlich leichter das über Jahrzehnte gewachsene Ungleichgewicht im Straßenverkehr abbauen, Bus, Bahn, Rad und Fußverkehr stärken und den öffentlichen Raum für alle attraktiver machen. Das würde auch dem wachsenden Bedürfnis in den Stadtgesellschaften gerecht werden. Bund und Länder sollten deshalb die Interessen der Kommunen in ihren Verhandlungen stärker berücksichtigen", erklärt Janna Aljets, Projektleiterin Städtische Mobilität bei Agora Verkehrswende.
Berücksichtigt wurden Vorschläge folgender Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge): Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz, Agora Verkehrswende, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., Bundesverband CarSharing e. V., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Bundesverband Paket & Expresslogistik e. V., Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Fuss e. V., Nationale Plattform Zukunft der Mobilität – AG1 „Klimaschutz im Verkehr“, Radlogistik Verband Deutschland e. V., Sachverständigenrat für Umweltfragen, Stiftung Klimaneutralität, Sozialverband VdK Deutschland e. V., Umweltbundesamt, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V., Verkehrsclub Deutschland e. V.
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