GTÜ: Hauptuntersuchung weiterhin deutschlandweit möglich

BMVI empfiehlt in Abstimmung mit den Bundesländern die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen.

Die Hauptuntersuchungen gehen u.a. bei der GTÜ nahtlos weiter – wenn auch mit einzuhaltendem Mindestabstand von 1,5 m. (Foto: GTÜ)
Die Hauptuntersuchungen gehen u.a. bei der GTÜ nahtlos weiter – wenn auch mit einzuhaltendem Mindestabstand von 1,5 m. (Foto: GTÜ)
Claus Bünnagel

Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich – und nach wir vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug. Deshalb erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen laut der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche. Die mehr als 750 Prüfstellen der GTÜ- Partner sowie ein Großteil der Prüfstützpunkte stehen weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung. 

Hygienemaßnahmen im Vordergrund

Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürger sowie Mitarbeiter im Vordergrund. (GTÜ-Sprecher Robert Köstler) 

Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen. Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner ist sinnvoll und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf vor Ort. Die aktuelle Erfahrung zeigt, dass eine Hauptuntersuchung derzeit ohne große Wartezeiten zu absolvieren ist. 

Die Bundesländer und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) haben aktuell verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig ist. Daher befürworten sie keine Einschränkung durch die Verwaltung. Wer jedoch aufgrund besonderer Gesundheitsvorsicht den Termin der fälligen Hauptuntersuchung (HU) länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer.

Das Fahren zu einer Prüfstelle oder einer Kfz-Werkstatt ist ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung verlassen darf. Die Hauptuntersuchung ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrssicherheit. Überwachungsorganisationen sind unter Einhaltung der geltenden Allgemeinverfügungen ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre staatsentlastende Tätigkeit auf diesem Gebiet aufrechtzuerhalten. (Robert Köstler)

Der GTÜ-Partner erklärt er vorab den Ablauf der Hauptuntersuchung, damit jederzeit der vorgeschriebene Mindestabstand von mindestens 1,5 m zwischen Kunden und GTÜ-Personal und alle notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten sind.